Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche der Angeklagten Geoffrey B***** und Erich B***** enthält, wurde Robert B***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I./), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 3 SMG (II./) und des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG (III./) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche der Angeklagten Geoffrey B***** und Erich B***** enthält, wurde Robert B***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, erster Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG (römisch eins./), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall, Absatz 2, Ziffer 3, SMG (römisch zwei./) und des Vergehens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach Paragraph 28, Absatz eins, zweiter Satz SMG (römisch drei./) schuldig erkannt.
Danach hat er – zusammengefasst wiedergegeben – in G***** und andernorts im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Geoffrey B***** und Erich B***** vorschriftswidrig
I./ im Zeitraum Herbst 2016 bis Juli 2018 Suchtgift in einer das 25-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge, nämlich 9.000 Gramm Delta-9-THC hältiges Cannabiskraut mit 10%igem Reinheitsgehalt (900 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz; 45 Grenzmengen) erzeugt, indem sie in mehreren Angriffen („Erntezyklen“) Cannabispflanzen anbauten, pflegten, Pflanzenteile abschnitten und trockneten;römisch eins./ im Zeitraum Herbst 2016 bis Juli 2018 Suchtgift in einer das 25-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge, nämlich 9.000 Gramm Delta-9-THC hältiges Cannabiskraut mit 10%igem Reinheitsgehalt (900 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz; 45 Grenzmengen) erzeugt, indem sie in mehreren Angriffen („Erntezyklen“) Cannabispflanzen anbauten, pflegten, Pflanzenteile abschnitten und trockneten;
II./ im Zeitraum Herbst 2016 bis Juli 2018 Suchtgift in einer das 15-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge, nämlich 4.500 Gramm Delta-9-THC hältiges Cannabiskraut mit 10%igem Reinheitsgehalt (somit 450 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz; 22,5 Grenzmengen) anderen gewinnbringend überlassen;römisch zwei./ im Zeitraum Herbst 2016 bis Juli 2018 Suchtgift in einer das 15-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge, nämlich 4.500 Gramm Delta-9-THC hältiges Cannabiskraut mit 10%igem Reinheitsgehalt (somit 450 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz; 22,5 Grenzmengen) anderen gewinnbringend überlassen;
III./ im Jahr 2017 zum Zwecke der Gewinnung einer die Grenzmenge des § 28b SMG übersteigenden Menge an Suchtgift weitere 50 Cannabispflanzen mit dem Vorsatz angebaut, die Hälfte des daraus zu gewinnenden Cannabiskrauts, mithin 750 Gramm Delta-9-THC hältiges Cannabiskraut mit 10%igem Reinheitsgehalt (somit 75 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz) in der Folge in Verkehr zu setzen.römisch drei./ im Jahr 2017 zum Zwecke der Gewinnung einer die Grenzmenge des Paragraph 28 b, SMG übersteigenden Menge an Suchtgift weitere 50 Cannabispflanzen mit dem Vorsatz angebaut, die Hälfte des daraus zu gewinnenden Cannabiskrauts, mithin 750 Gramm Delta-9-THC hältiges Cannabiskraut mit 10%igem Reinheitsgehalt (somit 75 Gramm Delta-9-THC in Reinsubstanz) in der Folge in Verkehr zu setzen.