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Entscheidung 11 Os 23/24b×

Entscheidung 11 Os 23/24b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0097672 Rechtssatz 29.11.1949Strafrecht
Anklagetenor und Anklagebegründung bilden ein einheitliches Ganzes und ist auch letztere für die Lösung der Frage, welcher Sachverhalt vom öffentlichen Ankläger unter Anklage gestellt wird, heranzuziehen.
RS0098214 Rechtssatz 22.03.1983Strafrecht
Der Schluß der Verhandlung ist ein prozeßleitender, der Rechtskraft nicht fähiger Akt; die Hauptverhandlung endet weder mit den Schluß des Beweisverfahrens, noch mit dem Schluß der Verhandlung, sondern erst mit der Urteilsverkündung. Bis dahin kann - auch v …
RS0099646 Rechtssatz 08.01.1953Strafrecht
Die Nichterledigung der Anklage kommt, wenn das Urteil von der Staatsanwaltschaft nicht angefochten wurde, in ihrem Ergebnis einem Freispruch gleich. Durch die Bestimmung des § 293 Abs 1 StPO soll nicht das in der StPO herrschende Prinzip der partiellen Rec …
RS0121607 Rechtssatz 12.12.2006Strafrecht
Die Summe der einem Angeklagten in der Anklage zur Last gelegten Tathandlungen muss der Summe der im Urteil durch Schuld- (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) oder Freispruch (§ 259 StPO) erledigten entsprechen (WK-StPO § 281 Rz 502).
RS0126213 Rechtssatz 10.06.2010Strafrecht
§ 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG ist bei einem an den Erwerb und Besitz anschließenden, mit von vornherein bestehenden Additionsvorsatz vorgenommenen Überlassen derselben Substanz an andere nach Überschreiten der Grenzmenge und damit ab Tatbestand …
RS0130527 Rechtssatz 20.01.2016Strafrecht
Verbindungen und Ausscheidungen im Hauptverfahren erfolgen mittels prozessleitender Verfügung iSd § 35 Abs 2 zweiter Fall StPO.