Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bane A***** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 [erster Fall], Z 3 [dritter Fall] StGB (1) und der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB (2), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (3a) sowie der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1, Abs 2 [erster Fall] StGB (3b) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bane A***** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach Paragraphen 15, 105, Absatz eins, 106, Absatz eins, Ziffer eins, [erster Fall], Ziffer 3, [dritter Fall] StGB (1) und der Vergehen der schweren Körperverletzung nach Paragraphen 83, Absatz eins, 84, Absatz 2, Ziffer 4, StGB (2), der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins, StGB (3a) sowie der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins,, Absatz 2, [erster Fall] StGB (3b) schuldig erkannt.
Danach hat er in Feldkirch
1) am 2. Juni 2004 versucht, Rodica A***** durch gefährliche Drohung mit dem Tod zu einer Handlung, die besonders wichtige Interessen der Genötigten verletzt hätte, nämlich zum Verlassen des österreichischen Staatsgebietes, zu nötigen, indem er ihr ankündigte, er werde sie erschießen, sobald er aus dem Gefängnis komme; sie solle so schnell wie möglich aus Österreich weg, denn sobald er raus sei, werde er sie erschießen;
2) am 14. September 2004 die Justizwachebeamtin Cornelia L***** „während oder" wegen der Vollziehung ihrer Aufgaben „oder Führung ihrer Pflichten" am Körper verletzt, indem er ihr mit der flachen Hand einen heftigen Schlag in das Gesicht versetzte, wodurch sie eine Jochbeinprellung erlitt;
3) den Justizwachebeamten Walter N***** gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen und zwar
a) am 10. August 2004 mittelbar mit zumindest einer Verletzung am Körper, in der er zum Justizwachebeamten Oliver B***** sagte, er soll dem Kommandanten Walter N***** einen schönen Gruß ausrichten, dass dieser morgen von ihm eine Ohrfeige bekommen werde, dass es ihm sein Gehirn umdrehe, und
b) am 11. August 2004 mit dem Tode, indem er zu ihm sagte, dieser habe ihm das Leben zerstört und er habe nichts mehr zu verlieren, darum werde er auch dessen Leben zerstören.