[4] Dagegen wendet sich die auf § 281 Abs 1 Z 10a StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. [4] Dagegen wendet sich die auf Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 10 a, StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten.
[5] Sie behauptet, hinsichtlich der vom Schuldspruch A I 3 umfassten Taten sei ein (aus ihrer Sicht gebotenes) diversionelles Vorgehen nach „§§ 35, 37“ SMG zu Unrecht unterblieben.
[6] Hierzu sei daran erinnert, dass der (vom Schöffengericht des ersten Rechtsgangs gefällte) Schuldspruch A I 3 von der kassatorischen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs unberührt geblieben ist.
[7] Zur Bekämpfung dieser – solcherart bereits in Rechtskraft erwachsenen – Verfügung (§ 289 StPO) ist der Beschwerdeführer demnach nicht legitimiert (RIS-Justiz RS0100041 [T2], 13 Os 129/18x). [7] Zur Bekämpfung dieser – solcherart bereits in Rechtskraft erwachsenen – Verfügung (Paragraph 289, StPO) ist der Beschwerdeführer demnach nicht legitimiert (RIS-Justiz RS0100041 [T2], 13 Os 129/18x).
[8] Hinzugefügt sei zu der vom Beschwerdeführer – und (mit Blick auf die Teilrechtskraft überflüssigerweise) auch vom Erstgericht im zweiten Rechtsgang (US 6) – thematisierten Frage, dass der Oberste Gerichtshof im erwähnten Erkenntnis, gerade unter Bezugnahme auf die angesprochenen Diversionsbestimmungen, im Übrigen ausdrücklich mitgeteilt hat (11 Os 99/22a [Rz 19]), weshalb er sich zur Kassation des Schuldspruchs A I 3 nicht bestimmt sah.
[9] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher gemäß § 285d Abs 1 StPO bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen. [9] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher gemäß Paragraph 285 d, Absatz eins, StPO bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen.
[10] Die Entscheidung über die Berufung kommt dem Oberlandesgericht zu (§ 285i StPO). [10] Die Entscheidung über die Berufung kommt dem Oberlandesgericht zu (Paragraph 285 i, StPO).
[11] Die Kostenentscheidung beruht auf § 390a Abs 1 StPO. [11] Die Kostenentscheidung beruht auf Paragraph 390 a, Absatz eins, StPO.