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Entscheidung 11 Os 77/19m×

Entscheidung 11 Os 77/19m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0094787 Rechtssatz 03.12.1987Strafrecht
Anfechtbarkeit oder Rechtsungültigkeit der missbräuchlichen Verfügung sind für den Schadenseintritt bedeutungslos (SSt 41/64).
RS0095618 Rechtssatz 28.01.1988Strafrecht
Mit der Vermehrung von Passiven ist der Vermögensnachteil zugefügt und die Untreue vollendet.
RS0100877 Rechtssatz 16.02.1988Strafrecht
Das Fehlen von Erläuterungen zu der im Ergebnis richtigen Lösung einer Rechtsfrage zieht weder aus materiell-rechtlichen noch aus formell-rechtlichen Gründen eine Urteilsnichtigkeit nach sich.
RS0107445 Rechtssatz 22.05.1997Strafrecht
In einem Beweisantrag müssen die Beweisthemen so substantiiert werden, dass bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabes eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten ist.
RS0116749 Rechtssatz 25.06.2002Strafrecht
Die die Abweisung eines Beweisantrages nach Ansicht des Erstgerichtes rechtfertigenden Entscheidungsgründe stehen als solche nicht unter Nichtigkeitssanktion, wenn nur dem Antrag auch nach der - auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen - Ansicht des O …
RS0118319 Rechtssatz 24.09.2003Strafrecht
Nur Beweisanträge zu (schuld- oder subsumtions-) erheblichen Tatsachen sind aus § 281 Abs 1 Z 4 StPO mit Nichtigkeit bewehrt. Die Erheblichkeit wird vom Obersten Gerichtshof im Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde geprüft. Diese Prüfung entfällt jedoc …
RS0131815 Rechtssatz 11.10.2017Strafrecht
Der Begriff des "Vermögensschadens" iSd § 153 Abs 1 StGB idF BGBl I 2015/112 ist inhaltsgleich mit jenem des "Vermögensnachteils" iSd § 153 Abs 1 StGB aF (vgl JAB 728 BlgNR 25. GP 6).