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Entscheidung 11 Os 95/24s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

11Os95/24s

Entscheidungsdatum

27.08.2024

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 27. August 2024 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger und Mag. Fürnkranz und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und Mag. Riffel in Gegenwart des Dr. Jetzinger als Schriftführer in der Vollzugssache des * E*, AZ 193 Bl 44/23g des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Vollzugsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts Wien, über das Rechtsmittel des Genannten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Vollzugssenat vom 21. Juni 2024, AZ 32 Bs 111/24v, nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in die Akten in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

[1] Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Wien als Vollzugssenat (Paragraph 16 a, StVG) die Beschwerde des * E* gegen den Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Vollzugsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts Wien (Paragraph 16, Absatz 3, StVG) vom 4. März 2024, GZ 193 Bl 44/23g-10, und einen in diesem Zusammenhang gestellten Verfahrenshilfeantrag des Genannten zurück.

Rechtliche Beurteilung

[2] Mit dem dagegen erhobenen, unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Rechtsmittel vom 22. Juli 2024 war ebenso zu verfahren, weil das Oberlandesgericht Wien als Vollzugssenat (Paragraph 16 a, StVG in Verbindung mit Paragraph 18, Absatz eins, StVG) als bundeseinheitliches Höchstgericht entscheidet. Dessen Entscheidungen unterliegen daher keinem weiteren innerstaatlichen Rechtszug (RIS-Justiz RS0132565).

Textnummer

E142264

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:0110OS00095.24S.0827.000

Im RIS seit

23.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2024

Dokumentnummer

JJT_20240827_OGH0002_0110OS00095_24S0000_000