Entscheidung 12 Ns 94/17w
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
20.12.2017
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Dezember 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Michael F***** wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB, AZ 9 U 11/17p des Bezirksgerichts Murau über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH-Geo. 2005 denDer Oberste Gerichtshof hat am 20. Dezember 2017 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Michael F***** wegen des Vergehens des Diebstahls nach Paragraph 127, StGB, AZ 9 U 11/17p des Bezirksgerichts Murau über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß Paragraph 60, Absatz eins, Satz 2 OGH-Geo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Antrag wird nicht Folge gegeben.
Die Akten werden dem Oberlandesgericht Graz zurückgestellt.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
Da im vorliegenden Verfahren der im Sprengel des Tatortgerichts wohnhafte Zeuge Mag. D***** zu vernehmen sein wird und eine dauerhafte Reiseunfähigkeit vom Angeklagten nicht hinreichend bescheinigt wurde (vgl ON 5 und 7), liegt ein wichtiger Grund für eine nur in Ausnahmefällen vorgesehene Delegierung nicht vor.Da im vorliegenden Verfahren der im Sprengel des Tatortgerichts wohnhafte Zeuge Mag. D***** zu vernehmen sein wird und eine dauerhafte Reiseunfähigkeit vom Angeklagten nicht hinreichend bescheinigt wurde vergleiche ON 5 und 7), liegt ein wichtiger Grund für eine nur in Ausnahmefällen vorgesehene Delegierung nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:0120NS00094.17W.1220.000
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018
Dokumentnummer
JJT_20171220_OGH0002_0120NS00094_17W0000_000