Rechtstracker.at
Entscheidung 12 Os 129/15k×

Entscheidung 12 Os 129/15k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0087462 Rechtssatz 22.10.1985Strafrecht
Mangels anders lautender Übergangsbestimmung hat das Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil auf der Grundlage der zur Zeit seiner Fällung bestehenden Rechtslage zu überprüfen. Ist das Urteil vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes ergangen, so ist ein Gün …
RS0090897 Rechtssatz 12.10.1995Strafrecht
Die Wertung der leugnenden Verantwortung des Angeklagten als eine für die Strafzumessung entscheidende Tatsache stellt eine unrichtige Gesetzesanwendung dar (SSt 57/47), bietet jedoch keinen Anlass für ein Vorgehen nach § 290 Abs 1 StPO, weil sie sich (noch …
RS0112520 Rechtssatz 14.09.1999Strafrecht
Der Begriff der "strafbaren Handlung" in § 260 Abs 1 Z 2 StPO meint bei wert- oder schadensqualifizierten Delikten, anders als dort, wo der Strafrahmen (nur) nach § 28 StGB zu bilden ist, zufolge der speziellen Bestimmung des § 29 StGB eine nach Maßgabe des …
RS0114927 Rechtssatz 27.03.2001Strafrecht
Nach dem Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB bilden alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten Diebstähle, mögen sie weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jeder für sich rechtlich verschiedener Art sein, bei der rechtlichen Beurteilung …
RS0120980 Rechtssatz 12.07.2006Strafrecht
Zieht die verfehlte rechtliche Beurteilung einer von mehreren gleichartigen schadens- oder wertqualifizierten Taten weder einen Freispruch von dieser Tat noch eine Veränderung der nach § 29 StGB gebildeten Subsumtionseinheit nach sich, entzieht sie sich der …