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Entscheidung 12 Os 130/17k×

Entscheidung 12 Os 130/17k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0087895 Rechtssatz 30.01.1996Strafrecht
Der Höchstwert an Wirkstoff (THC) in Marihuana beträgt acht Prozent woraus eine Grenzmenge von zweihundertfünfzig Gramm resultiert; geringere Konzentrationen können bis zu 0,25 Prozent herabreichen, wobei in diesem Fall die Rohstoffmenge, aus der zwanzig Gr …
RS0099117 Rechtssatz 30.10.1963Strafrecht
Der OGH kann die Frage, ob durch die Ablehnung eines Beweisantrages Grundsätze des Verfahrens hintangesetzt wurden, nur auf Grund des Inhaltes des in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrages prüfen. Die Anführung anderer Umstände, die durch das Beweis …
RS0099575 Rechtssatz 17.03.1981Strafrecht
Zur Frage, wann mit der Argumentation, ein Ausspruch sei "undeutlich und unvollständig", tatsächlich ein Begründungsmangel (Z 5) oder aber in Wahrheit (wie hier) ein materiellrechtlicher Feststellungsmangel (Z 9 - 11 des § 281 Abs 1 StPO) releviert wird.
RS0099618 Rechtssatz 27.11.1970Strafrecht
Bei der Prüfung der Berechtigung eines Antrages ist stets von der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Stellung des Antrages und den bei seiner Stellung vorgebrachten Gründen auszugehen (vgl SSt 36/50 ua).
RS0111350 Rechtssatz 15.12.1998Strafrecht
Im Hinblick auf den notorisch häufigen Vertrieb "gestreckten" Suchtgifts sind Konstatierungen über den Reinheitsgehalt zur Beurteilung des Vorliegens einer "großen Menge" - deren Untergrenze nach § 28 Abs 6 SMG in Verbindung mit § 1 der Suchtgift-Grenzmenge …
RS0119094 Rechtssatz 27.05.2004Strafrecht
Der Angeklagte hat ein Recht darauf, nicht von einer ihm unbekannten Gerichtsnotorietät im Tatsachenbereich überrascht zu werden.