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Entscheidung 12 Os 136/06a×

Entscheidung 12 Os 136/06a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

12Os136/06a

Entscheidungsdatum

14.12.2006

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 14. Dezember 2006 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Brandstetter als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Mag. Arthur L***** wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins, StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 053 Hv 128/05p des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über die Grundrechtsbeschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30. Oktober 2006 in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Grundrechtsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

Beim Landesgericht für Strafsachen Wien ist gegen Mag. Arthur L***** zum AZ 053 Hv 128/05p ein Strafverfahren wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins, StGB und anderer strafbarer Handlungen anhängig. In diesem Verfahren beschloss der Einzelrichter am 30. Oktober 2006, Mag. Arthur L***** eine Ladung als Beschuldigten zum Sachverständigen Prim. Univ. Prof. Dr. H***** für den 20. November 2006 zuzustellen (S 1f).

Rechtliche Beurteilung

Die gegen diesen Beschluss gerichtete Grundrechtsbeschwerde ist unzulässig. Gemäß Paragraph eins, Absatz eins, GRGB steht eine solche dem Betroffenen nämlich nur wegen einer aktuellen Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit durch eine strafgerichtliche Entscheidung oder Verfügung zu. Da in dieses Grundrecht durch den Ladungsbeschluss des Einzelrichters nicht eingegriffen wurde, war die dagegen erhobene Grundrechtsbeschwerde sofort zurückzuweisen.

Anmerkung

E82769 12Os136.06a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:0120OS00136.06A.1214.000

Dokumentnummer

JJT_20061214_OGH0002_0120OS00136_06A0000_000