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Entscheidung 12 Os 150/23k×

Entscheidung 12 Os 150/23k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

12Os150/23k (12Os151/23g)

Entscheidungsdatum

11.01.2024

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 11. Jänner 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Oshidari, Dr. Brenner, Dr. Haslwanter LL.M. und Dr. Sadoghi in Gegenwart der Schriftführerin Mag. Drach in der Strafsache gegen * S* wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB, AZ 24 St 118/23d der Staatsanwaltschaft Wien, über die Beschwerde der * J* gegen die beiden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Wien vom 4. Oktober 2023, AZ 23 Bs 272/23b (ON 15 und 16), nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in die Akten in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

[1] Mit Beschluss vom 5. Juli 2023, AZ 130 Bl 32/23d, wies das Landesgericht für Strafsachen Wien den Antrag der * J* auf Fortführung des Verfahrens nach Paragraph 195, Absatz eins, StPO zurück und trug der Antragstellerin die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrags von 90 Euro auf (Paragraph 196, Absatz 2, zweiter Satz StPO; ON 5). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Oberlandesgericht Wien mit dem angefochtenen Beschluss als unzulässig zurück (ON 15), im Umfang des erwähnten Auftrags mit dem weiteren, ebenfalls angefochtenen Beschluss ab (ON 16).

Rechtliche Beurteilung

[2] Die (im Zweifel) gegen beide Beschlüsse gerichtete Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts kein weiterer Rechtszug vorgesehen ist (Paragraph 89, Absatz 6, StPO).

Textnummer

E140545

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:0120OS00150.23K.0111.000

Im RIS seit

20.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2024

Dokumentnummer

JJT_20240111_OGH0002_0120OS00150_23K0000_000