Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der Angeklagte George S***** der Verbrechen des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall und Abs 2 StGB (I/1), der kriminellen Organisation nach § 278a StGB (II), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (III/1,2) und der Hehlerei nach § 164 Abs 2, Abs 3 und Abs 4 StGB (VII) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (IV/1,2), der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (V) und der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (VI/1,2) schuldig erkannt. Danach hat erMit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der Angeklagte George S***** der Verbrechen des Menschenhandels nach Paragraph 217, Absatz eins, zweiter Fall und Absatz 2, StGB (I/1), der kriminellen Organisation nach Paragraph 278 a, StGB (römisch zwei), der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (III/1,2) und der Hehlerei nach Paragraph 164, Absatz 2,, Absatz 3 und Absatz 4, StGB (römisch sieben) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (IV/1,2), der Freiheitsentziehung nach Paragraph 99, Absatz eins, StGB (römisch fünf) und der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15, 105, Absatz eins, StGB (VI/1,2) schuldig erkannt. Danach hat er
"I/1. mit Paraschiva Daniela A***** und Daniel E***** als Mittäter in Linz und an anderen Orten im In- und Ausland, gewerbsmäßig, eine größere Anzahl von rumänischen Mädchen, die zum Teil der gewerbsmäßigen Unzucht ergeben waren, dieser Unzucht in Österreich, somit in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besaßen, angeworben und zugeführt, teilweise auch durch Täuschung über dieses Vorhaben verleitet, sich in einen anderen Staat zu begeben, und zwar: im Zeitraum von mindestens Herbst 2000 bis 6. November 2002 dadurch, dass er wiederholt nach Hunedoara, Rumänien, fuhr, dort selbst oder über mehrere rumänische Kontaktpersonen Mädchen rekrutierte, wobei er teilweise diesen auch vortäuschte, sie würden hier nur als Tänzerinnen arbeiten und/oder sie würden hier viel verdienen, weiters für deren Einreise die Formalitäten selbst oder mit Hilfe von Paraschiva Daniela A***** erledigte, die dazu erforderlichen Geldmittel zur Verfügung stellte, den Transport der Mädchen teilweise selbst durchführte oder dazu Paraschiva Daniela A*****, Daniel E*****, Roland M***** und Harald F***** beauftragte, die rumänischen Mädchen weiters in Linz in den von ihm angemieteten Wohnungen in der Hauptstraße 50 unterbrachte, die Mädchen hier verschiedenen Bordellbetrieben zuführte, sie weiters außerhalb ihrer Arbeitszeiten selbst kontrollierte oder unter Beobachtung von Parschiva Daniela A***** und des Daniel E***** stellte, von den Mädchen mindestens 50 %, teilweise sogar deren gesamten Verdienst kassierte, die Mädchen zudem teilweise durch Androhung von Schlägen und durch die unter Punkt III, IV und V beschriebenen Handlungen einschüchterte und ihnen Anweisungen zur Ausübung der Prostitution gab;"I/1. mit Paraschiva Daniela A***** und Daniel E***** als Mittäter in Linz und an anderen Orten im In- und Ausland, gewerbsmäßig, eine größere Anzahl von rumänischen Mädchen, die zum Teil der gewerbsmäßigen Unzucht ergeben waren, dieser Unzucht in Österreich, somit in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besaßen, angeworben und zugeführt, teilweise auch durch Täuschung über dieses Vorhaben verleitet, sich in einen anderen Staat zu begeben, und zwar: im Zeitraum von mindestens Herbst 2000 bis 6. November 2002 dadurch, dass er wiederholt nach Hunedoara, Rumänien, fuhr, dort selbst oder über mehrere rumänische Kontaktpersonen Mädchen rekrutierte, wobei er teilweise diesen auch vortäuschte, sie würden hier nur als Tänzerinnen arbeiten und/oder sie würden hier viel verdienen, weiters für deren Einreise die Formalitäten selbst oder mit Hilfe von Paraschiva Daniela A***** erledigte, die dazu erforderlichen Geldmittel zur Verfügung stellte, den Transport der Mädchen teilweise selbst durchführte oder dazu Paraschiva Daniela A*****, Daniel E*****, Roland M***** und Harald F***** beauftragte, die rumänischen Mädchen weiters in Linz in den von ihm angemieteten Wohnungen in der Hauptstraße 50 unterbrachte, die Mädchen hier verschiedenen Bordellbetrieben zuführte, sie weiters außerhalb ihrer Arbeitszeiten selbst kontrollierte oder unter Beobachtung von Parschiva Daniela A***** und des Daniel E***** stellte, von den Mädchen mindestens 50 %, teilweise sogar deren gesamten Verdienst kassierte, die Mädchen zudem teilweise durch Androhung von Schlägen und durch die unter Punkt römisch drei, römisch vier und römisch fünf beschriebenen Handlungen einschüchterte und ihnen Anweisungen zur Ausübung der Prostitution gab;
II. sich durch die unter Punkt I/1 geschilderten Handlungen auf längere Zeit an einer unternehmensähnlichen Verbindung einer größeren Zahl von Personen beteiligt, die - wenn auch nicht ausschließlich - auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen ausgerichtet ist, die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang anstrebte und andere einzuschüchtern versuchte;römisch zwei. sich durch die unter Punkt I/1 geschilderten Handlungen auf längere Zeit an einer unternehmensähnlichen Verbindung einer größeren Zahl von Personen beteiligt, die - wenn auch nicht ausschließlich - auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen ausgerichtet ist, die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang anstrebte und andere einzuschüchtern versuchte;
III. zu nachgenannten Zeiten in Linz nachstehende Personen mit Gewalt zur Vornahme und Duldung des Beischlafes und einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung genötigt, und zwar:römisch drei. zu nachgenannten Zeiten in Linz nachstehende Personen mit Gewalt zur Vornahme und Duldung des Beischlafes und einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung genötigt, und zwar:
1. im Dezember 2001 Elena Corina G***** dadurch, dass er sie aufs Sofa warf mit seiner linken Hand ihre beiden Hände über dem Kopf festhielt, mit seiner rechten Hand ihre Hose und Unterhose hinunterzog, wobei sie sich wehrte, indem sie versuchte sich zur Seite zu drehen, sie weiters festhielt, mit seinen Knien ihre Beine auseinander drückte, sie zudem würgte, mit seinem Penis in ihre Scheide eindrang und den Geschlechtsverkehr durchführte;
2. Ende November 2001 Carmen N***** dadurch, dass er sie nach ihrer Weigerung seinen Penis in den Mund zu nehmen, am Nacken erfasste, den Kopf nach unten zu seinem Penis drückte, wobei Carmen N***** versuchte, ihren Kopf in die Gegenrichtung zu drücken, worauf er neuerlich ihren Kopf zu seinem Penis drückte und sie damit zwang, seinen Penis in den Mund zu nehmen;
IV. zu nachgenannten Zeiten in Linz Elena Corina G***** nach deren Weigerung, mit ihm den Beischlaf zu unternehmen, vorsätzlich am Körper verletzt, und zwar:römisch vier. zu nachgenannten Zeiten in Linz Elena Corina G***** nach deren Weigerung, mit ihm den Beischlaf zu unternehmen, vorsätzlich am Körper verletzt, und zwar:
1. Ende November 2001 dadurch, dass er sie an den Haaren riss, an der Kleidung im Brustbereich packte und sie zweimal gegen die Wand stieß, in Form einer Beule am Hinterkopf sowie Kopfschmerzen in der Dauer von zwei bis drei Wochen;
2. Anfang Dezember 2001 dadurch, dass er sie am Kragen packte, hochhob und zu Boden stieß, in Form von Kopfschmerzen und Bewusstlosigkeit;
V. im Dezember 2001 in Linz Elena Corina G***** und Grina A***** dadurch widerrechtlich gefangen gehalten, dass er diese über einen Zeitraum von einer Woche in deren Zimmer außerhalb ihrer Arbeitszeiten einsperrte und sie unter Beobachtung stellte;römisch fünf. im Dezember 2001 in Linz Elena Corina G***** und Grina A***** dadurch widerrechtlich gefangen gehalten, dass er diese über einen Zeitraum von einer Woche in deren Zimmer außerhalb ihrer Arbeitszeiten einsperrte und sie unter Beobachtung stellte;
VI. in Linz nachgenannte Personen mit Gewalt und durch gefährliche Drohung zu Unterlassungen zu nötigen versucht, und zwar:römisch sechs. in Linz nachgenannte Personen mit Gewalt und durch gefährliche Drohung zu Unterlassungen zu nötigen versucht, und zwar:
1. im Dezember 2001 durch die unter Punkt V beschriebenen Handlungen, somit durch Gewalt, Elena Corina G***** zur Abstandnahme näherer Kontakte bzw. einer Aufnahme einer Beziehung zu Daniel E*****;1. im Dezember 2001 durch die unter Punkt römisch fünf beschriebenen Handlungen, somit durch Gewalt, Elena Corina G***** zur Abstandnahme näherer Kontakte bzw. einer Aufnahme einer Beziehung zu Daniel E*****;
2. Ende Juli 2002 Paraschiva Daniela A***** durch die Äußerung, sie solle den Mund halten, sollte sie irgend jemandem von seiner Tätigkeit bzw. Stellung erzählen, würde er sie fertig machen, somit durch gefährliche Drohung, zum Schweigen;
VII. im Frühjahr 2001 in Linz von Mario W***** Gegenstände, die dieser bei einem Einbruch am 26. Februar 2001 zum Nachteil der Firma S***** Brillanten, H. M***** GmbH, erbeutet hatte, nämlich Schmuckstücke im Wert von ca. 300.000 S, übernommen, somit Gegenstände in einem 2.000 EUR übersteigenden Wert, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hat, an sich gebracht, wobei er wusste, dass diese Schmuckstücke aus einem Einbruch stammen."römisch sieben. im Frühjahr 2001 in Linz von Mario W***** Gegenstände, die dieser bei einem Einbruch am 26. Februar 2001 zum Nachteil der Firma S***** Brillanten, H. M***** GmbH, erbeutet hatte, nämlich Schmuckstücke im Wert von ca. 300.000 S, übernommen, somit Gegenstände in einem 2.000 EUR übersteigenden Wert, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hat, an sich gebracht, wobei er wusste, dass diese Schmuckstücke aus einem Einbruch stammen."