Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Helmut S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs nach § 206 Abs 1 StGB (C), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF (A), sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (D), des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (B) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (E) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Helmut S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (C), der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB aF (A), sowie der Vergehen der Blutschande nach Paragraph 211, Absatz 2, StGB (D), des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, StGB (B) und der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und Absatz 2, StGB (E) schuldig erkannt.
Darnach hat er
im Sommer oder Herbst 1992 in Kapfenberg eine unmündige Person, nämlich seine am 10. September 1979 geborene Tochter Tamara W*****, auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht missbraucht, indem er sie an der Scheide streichelte und zwei Finger in ihre Scheide einführte;
durch die zu A) beschriebene Tat sein minderjähriges Kind zur Unzucht missbraucht;
in der Zeit von Sommer oder Herbst 1992 bis zum 9. September 1993 in Kapfenberg in wiederholten Angriffen mit einer unmündigen Person, nämlich seiner am 10. September 1979 geborenen Tochter Tamara W***** den Beischlaf unternommen;
in der Zeit von Sommer bis Herbst 1992 bis Anfang 1995 in Kapfenberg in wiederholten Angriffen eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, nämlich seine Tochter Tamara W*****, zum Beischlaf verführt;
Nachgenannte gefährlich bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar:
im Jahr 1999 in St. Lorenzen die zum damaligen Zeitpunkt schwangere Tamara W***** durch die Ankündigung, er werde ihr ihr Kind herausdreschen;
am 18. Juli 2002 in St. Marein Tamara W***** und Heinz S***** durch die telefonischen Ankündigungen, er werde ihnen mit dem Schalhammer den Schädel einhauen.