Gründe:
Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Enver B***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG (aF) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sechster Fall SMG (aF) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Enver B***** der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster Fall SMG (aF) sowie der Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, erster, zweiter und sechster Fall SMG (aF) schuldig erkannt.
Danach hat er in Linz und anderen Orten den bestehenden Vorschriften zuwider
A. gewerbsmäßig Suchtgift in einer mehrfachen großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG aF) durch gewinnbringenden Verkauf in Verkehr gesetzt, und zwar:A. gewerbsmäßig Suchtgift in einer mehrfachen großen Menge (Paragraph 28, Absatz 6, SMG aF) durch gewinnbringenden Verkauf in Verkehr gesetzt, und zwar:
1) von Dezember 2004 bis 24. April 2005 in wöchentlichen Teilmengen zwei bis vier Gramm „Pico" (Methamphetamin), insgesamt somit zumindest 42 Gramm, und von Anfang Juli 2005 bis Mitte August 2005 weitere insgesamt vier Gramm „Pico" (Methamphetamin) an den abgesondert verfolgten - dafür rechtskräftig zu 27 Hv 3/06b des Landesgerichts Linz verurteilten - Fadil G*****;
2) von Jänner 2005 bis zumindest Juni 2005 in mehreren Teilverkäufen insgesamt ca 15 Gramm „Pico" (Methamphetamin) an die abgesondert verfolgte - dafür rechtskräftig zu 21 Hv 205/05p des Landesgerichts Linz verurteilte - Danijela F*****;
3) von Jänner 2005 bis Herbst 2005 in mehreren Fällen (etwa dreimal monatlich) insgesamt acht Gramm Kokain an den abgesondert verfolgten Gazmend C*****, der dafür als Gegenleistung wiederholt Reparaturarbeiten an B*****s Pkw durchführen musste;
4) von Jänner 2005 bis Sommer/Herbst 2005 eine insgesamt unbekannte Menge „Pico" (Methamphetamin) zu einem Grammpreis von 50 EUR an Vahid A*****;
5) von März/April 2005 bis Juli 2005 vorerst drei Gramm und sodann in wöchentlichen Teilmengen von (zumindest einmal) fünf Gramm, insgesamt somit zumindest 88 Gramm „Pico" (Methamphetamin), zu einem Grammpreis von 50 EUR bis 60 EUR an den dafür rechtskräftig zu 23 Hv 135/06k des Landesgerichts Linz verurteilten Shkelzen K*****;
6) von März/April 2005 bis Mitte Oktober 2005 in wöchentlichen Teilmengen von ca drei Gramm, insgesamt somit ca 56 Gramm „Pico" (Methamphetamin) zu einem Grammpreis von 50 EUR an Tomor H*****;
7) von März/April 2005 bis Mitte Oktober 2005 in regelmäßigen Teilverkäufen eine insgesamt unbekannte Menge „Pico" (Methamphetamin) zu einem Grammpreis von 50 EUR an den abgesondert verfolgten Sabedin S*****;
8) von März/April 2005 bis Mitte Oktober 2005 in regelmäßigen Teilverkäufen eine insgesamt unbekannte Menge „Pico" (Methamphetamin) zu einem Grammpreis von 50 EUR an zahlreiche unbekannte Abnehmer (darunter an „Melissa" und „Jessica", zwei ehemalige Kellnerinnen des Lokals „B*****");
B. Suchtgift erworben, besessen und anderen überlassen, und zwar
1) vom Frühjahr bis Juni 2005 insgesamt unerkannte Mengen „Pico" (Methamphetamin) Danijela F***** kostenlos überlassen;
2) von März/April 2005 bis Mitte Oktober 2005 insgesamt unbekannte Mengen „Pico" (Methamphetamin) gemeinsam mit Shkelzen K*****, Tomor H*****, Sabedin S***** und anderen konsumiert, wobei er großteils das Suchtgift zur Verfügung stellte;
3) von März 2005 bis 15. Dezember 2005 insgesamt unbekannte Mengen „Pico" (Methamphetamin) erworben und bis zum Eigenkonsum besessen;
4) von Ende 2004 bis Sommer 2005 insgesamt unbekannte Mengen Kokain erworben und bis zum Eigenkonsum besessen.