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Entscheidung 12 Os 27/17p×

Entscheidung 12 Os 27/17p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0083845 Rechtssatz 23.08.1990Strafrecht
Ermöglicht eine zwischenstaatliche Vereinbarung (wie im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland Art 7 Abs 1 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen, BGBl 1969/41) die Einhaltung österreichischer Zustellvorschriften, so richtet …
RS0083934 Rechtssatz 14.09.1995Zivilrecht; Strafrecht
Ob die Zurücklassung möglich ist, hat der Zusteller im Einzelfall zu beurteilen. Dafür, daß die Rechtswirksamkeit der Hinterlegung von der später durch das Gericht nachzuprüfenden Bedingung abhinge, daß das Zurücklassen an der Abgabestelle unmöglich gewesen …
RS0099130 Rechtssatz 16.06.1967Strafrecht
Gegen einen Angeklagten kann nicht wegen eines Verhaltens, das ihm nicht bereits in der Anklageschrift zur Last gelegt wurde, sondern auf das die Anklage erst in der Hauptverhandlung ausgedehnt wurde, in Abwesenheit gemäß § 427 StPO verhandelt und ein Urtei …
RS0111828 Rechtssatz 09.03.1999Strafrecht
Unzulässigkeit im Abwesenheitsverfahren. Verletzung des rechtlichen Gehörs. Wurde im Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht der Bestrafungsantrag erst in der in Abwesenheit des Beschuldigten vorgenommenen Hauptverhandlung auf einen weiteren Delikt …
RS0119937 Rechtssatz 26.04.2005Zivilrecht
Die Voraussetzungen und Wirkungen einer im Ausland vorzunehmenden Zustellung sind grundsätzlich nach dem im Zustellstaat geltenden Verfahrensrecht zu beurteilen; hinsichtlich der Zustellung von Klagen - seit 1. Jänner 2005 § 106 Abs 2 ZPO.
RS0128941 Rechtssatz 24.04.2013Strafrecht
Unmittelbar aufeinander folgende Zeiträume bilden ein und dieselbe Unterhaltsverletzung; ein Freispruch von einem zeitlichen Teil dieser Tat ist daher verfehlt.