Gründe:
[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * T* der Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 12 zweiter Fall StGB, § 28a Abs 1 zweiter und fünfter Fall, Abs 2 Z 2, Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * T* der Verbrechen des Suchtgifthandels nach Paragraph 12, zweiter Fall StGB, Paragraph 28 a, Absatz eins, zweiter und fünfter Fall, Absatz 2, Ziffer 2,, Absatz 4, Ziffer 3, SMG schuldig erkannt.
[2] Danach hat er im Rahmen einer kriminellen Vereinigung diverse Kurierfahrer dazu bestimmt, vorschriftswidrig Suchtgift in einer das Fünfundzwanzigfache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge einzuführen und anderen zu überlassen, indem er sie im Zeitraum von 1. August 2020 bis 11. März 2021 anwies, insgesamt 3.200 Gramm Kokain mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von ca 64 % (2.048 Gramm Cocain-Base in Reinsubstanz, das sind 136 Grenzmengen), 244.100 Gramm Cannabiskraut mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von 0,85 % Delta-9-THC und 11,18 % THCA (2.074,85 Gramm Delta-9-THC und 27.290,38 Gramm THCA, das sind 786 Grenzmengen) und 6.500 Stück MDMA-hältige Ecstasy-Tabletten mit einer durchschnittlichen Reinsubstanz von 260 Milligramm MDMA pro Stück (1.690 Gramm MDMA, das sind 56 Grenzmengen) von Slowenien in das österreichische Bundesgebiet zu importieren und in G*, W*, S*, L* und I* an diverse Abnehmer zu übergeben. [2] Danach hat er im Rahmen einer kriminellen Vereinigung diverse Kurierfahrer dazu bestimmt, vorschriftswidrig Suchtgift in einer das Fünfundzwanzigfache der Grenzmenge (Paragraph 28 b, SMG) übersteigenden Menge einzuführen und anderen zu überlassen, indem er sie im Zeitraum von 1. August 2020 bis 11. März 2021 anwies, insgesamt 3.200 Gramm Kokain mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von ca 64 % (2.048 Gramm Cocain-Base in Reinsubstanz, das sind 136 Grenzmengen), 244.100 Gramm Cannabiskraut mit einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von 0,85 % Delta-9-THC und 11,18 % THCA (2.074,85 Gramm Delta-9-THC und 27.290,38 Gramm THCA, das sind 786 Grenzmengen) und 6.500 Stück MDMA-hältige Ecstasy-Tabletten mit einer durchschnittlichen Reinsubstanz von 260 Milligramm MDMA pro Stück (1.690 Gramm MDMA, das sind 56 Grenzmengen) von Slowenien in das österreichische Bundesgebiet zu importieren und in G*, W*, S*, L* und I* an diverse Abnehmer zu übergeben.