Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurden Anna Janosne H***** und Ferenc L***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil wurden Anna Janosne H***** und Ferenc L***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach Paragraphen 127, 130, erster Fall StGB schuldig erkannt.
Darnach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter fremde bewegliche Sachen Nachgenannten mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, wobei sie die Diebstähle gewerbsmäßig begingen, und zwar
I. am 19. Oktober 2004römisch eins. am 19. Oktober 2004
1. in Oberwart
Verfügungsberechtigten der Firma C ***** zwei Herrenlederjacken im Gesamtwert von 238 EUR;
Verfügungsberechtigten der Firma A***** zwei Herrenwesten und zwei Herrenhemden im Gesamtwert von 84,94 EUR;
Verfügungsberechtigten der Firma V***** zwei Bundfaltenhosen im Gesamtwert von 219,80 EUR;
Verfügungsberechtigten der Firma B***** vier Packungen Bettwäsche im Gesamtwert von 199 EUR;
Verfügungsberechtigten der Firma N***** eine Herrenlederjacke im Wert
von 49,99 EUR;
in Oberpullendorf
Verfügungsberechtigten der Firma K***** eine Herrenlederjacke, drei Damenwesten, eine Kinderhose sowie Unterwäsche im Gesamtwert von 156,44 EUR;
Verfügungsberechtigten der Firma D***** vier Packungen Bettwäsche im Gesamtwert von 149,80 EUR;
Verfügungsberechtigten der Firma E***** sechs Stück Haarshampoo und 14 Stück Cremen im Gesamtwert von 221,40 EUR;
3. in Mattersburg
Verfügungsberechtigten der Firma D***** fünf Paar Damenschuhe im Gesamtwert von 200,50 EUR;
Verfügungsberechtigten der Firma A***** zwei Herrenpullover und ein Herrenhemd im Gesamtwert von 55,97 EUR;
Verfügungsberechtigten der Firma K***** zwei Damenwesten und vier Herrenshorts im Gesamtwert von 47,73 EUR;
Anfang Oktober 2004 in Oberwart, Oberpullendorf und Mattersburg in mehreren Angriffen Verfügungsberechtigten nicht mehr festzustellender Verkaufsunternehmen zehn Pullover, vier Hosen, zwei Lederjacken und drei Paar Schuhe in einem nicht mehr festzustellenden Gesamtwert.