Gründe:
[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Wolfgang H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Wolfgang H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB angeordnet.
[2] Danach hat er am 12. November 2020 in W***** unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, nämlich einer paranoiden Schizophrenie (ICD 10, F 20) und einer ausgeprägten Cannabisabhängigkeit (ICD 10, F 12), Dr. Johanna S***** dadurch, dass er ihr eine WhatsApp-Nachricht mit dem Text „Ich habe ein Messer gekauft um dich heute umzubringen. https://youtu.be/c2wb-Ju4Rug dein Glück, dass ich kein Mörder sein kann. Was immer es kostet meine Zähne zu machen solltet ihr zahlen. Mein Frust, deine Schuld.“ schickte, wobei er sich in dem verlinkten Video auf der Plattform YouTube gewaltbereit mit einem Kampfmesser zeigte und dabei unter anderem angab, dass er sich dieses Messer gekauft habe, um zu Dr. Johanna S***** zu fahren und diese dann zu töten, und beschrieb, wie man einen Polizeibeamten mit Stichweste abstechen könne, gefährlich mit dem Tod bedroht, um die Genannte in Furcht und Unruhe zu versetzen, [2] Danach hat er am 12. November 2020 in W***** unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (Paragraph 11, StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, nämlich einer paranoiden Schizophrenie (ICD 10, F 20) und einer ausgeprägten Cannabisabhängigkeit (ICD 10, F 12), Dr. Johanna S***** dadurch, dass er ihr eine WhatsApp-Nachricht mit dem Text „Ich habe ein Messer gekauft um dich heute umzubringen. https://youtu.be/c2wb-Ju4Rug dein Glück, dass ich kein Mörder sein kann. Was immer es kostet meine Zähne zu machen solltet ihr zahlen. Mein Frust, deine Schuld.“ schickte, wobei er sich in dem verlinkten Video auf der Plattform YouTube gewaltbereit mit einem Kampfmesser zeigte und dabei unter anderem angab, dass er sich dieses Messer gekauft habe, um zu Dr. Johanna S***** zu fahren und diese dann zu töten, und beschrieb, wie man einen Polizeibeamten mit Stichweste abstechen könne, gefährlich mit dem Tod bedroht, um die Genannte in Furcht und Unruhe zu versetzen,
und somit eine Tat begangen, die als Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 erster Fall StGB mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.und somit eine Tat begangen, die als Vergehen der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 erster Fall StGB mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.