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Entscheidung 12 Os 33/99×

Entscheidung 12 Os 33/99

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

12Os33/99

Entscheidungsdatum

15.04.1999

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15. April 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. E. Adamovic, Dr. Holzweber und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Gutschi als Schriftführer, in der Auslieferungssache gegen Lee Sidney Harrison M***** wegen Auslieferung über die Beschwerde des Auszuliefernden gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 19. Jänner 1999, GZ 22 Ns 20/98-8, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Mit dem angefochtenen Beschluß wurde die vom Ministerium für Justiz der Republik Ungarn begehrte Auslieferung des australischen Staatsangehörigen Lee Sidney Harrison M***** zur Strafverfolgung wegen bestimmter im Haftbefehl des Pester Zentralbezirksgerichtes vom 24. April 1998 bezeichneter Straftaten für zulässig erklärt.

Da Entscheidungen über die Zulässigkeit einer Auslieferung nicht anfechtbar sind (Paragraph 33, Absatz 5, ARHG), war die dennoch erhobene - als "Antrag auf ein Nichtigkeitsverfahren" bezeichnete - Beschwerde des Lee Sidney Harrison M***** als unzulässig zurückzuweisen.

Anmerkung

E53845 12D00339

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:0120OS00033.99.0415.000

Dokumentnummer

JJT_19990415_OGH0002_0120OS00033_9900000_000