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Entscheidung 12 Os 34/05z×

Entscheidung 12 Os 34/05z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

12Os34/05z

Entscheidungsdatum

28.04.2005

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 28. April 2005 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber, Dr. Philipp, Dr. Schwab und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Krammer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Friedrich T***** wegen des Verbrechens der Verleumdung nach Paragraph 297, Absatz eins, zweiter Fall StGB, AZ 13 Hv 99/04b des Landesgerichtes St. Pölten, über den „außerordentlichen Revisionsrekurs" des Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 18. Februar 2005, AZ 21 Ns 31/05z (= ON 30), nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

Mit dem angefochtenen Beschluss erklärte das Oberlandesgericht Wien die (vom Angeklagten begehrte) pauschale Ablehnung der Richter des Landesgerichtes St. Pölten (mit Ausnahme des befangenen Richters Mag. Nigl) einschließlich seines Präsidenten für nicht gerechtfertigt.

Rechtliche Beurteilung

Wie bereits im Tenor dieser Entscheidung ausgeführt steht dagegen kein Rechtsmittel offen (Paragraph 74, Absatz 3, StPO), weshalb die vom Angeklagten als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnete, mit Schriftsatz vom 17. März 2005 ergänzte Eingabe als unzulässig zurückzuweisen war.

Damit erübrigt es sich aber, auf den unter einem gestellten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe einzugehen, der auch schon deshalb obsolet ist, weil dem Angeklagten bereits Dr. S*****, in dieser Funktion beigegeben ist (ON 28).

Anmerkung

E77217 12Os34.05z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:0120OS00034.05Z.0428.000

Dokumentnummer

JJT_20050428_OGH0002_0120OS00034_05Z0000_000