Entscheidung 12 Os 54/01
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
28.06.2001
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Juni 2001 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. Adamovic, Dr. Holzweber und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mg. Kristöfel als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Wolfgang L***** wegen des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB über die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Beschwerdegericht vom 15. Mai 2001, AZ 21 Bs 175/01, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung denDer Oberste Gerichtshof hat am 28. Juni 2001 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. Adamovic, Dr. Holzweber und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mg. Kristöfel als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Wolfgang L***** wegen des Vergehens der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB über die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Beschwerdegericht vom 15. Mai 2001, AZ 21 Bs 175/01, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Rechtliche Beurteilung
Mit Beschluss vom 15. Mai 2001, AZ 21 Bs 175/01, gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des Wolfgang L***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10. April 20001, GZ 3d EVr 6364/99-60, mit dem sein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens abgewiesen worden war, nicht Folge.
Die vom Verurteilten gegen diese Entscheidung erhobene Beschwerde findet in den Prozessgesetzen keine Deckung und war daher zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:0120OS00054.01.0628.000
Dokumentnummer
JJT_20010628_OGH0002_0120OS00054_0100000_000