Gründe:
Mit dem angefochtenen, auch Teilfreisprüche sowie Schuldsprüche anderer Angeklagter enthaltenden Urteil wurde Mario G***** mehrerer Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 3 erster Fall SMG aF und eines Vergehens nach § 27 Abs 1 (richtig:) sechster Fall und Abs 2 Z 2 erster Fall SMG aF (A I 1) sowie mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter, vierter, fünfter und sechster Fall SMG aF (A IV 1) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen, auch Teilfreisprüche sowie Schuldsprüche anderer Angeklagter enthaltenden Urteil wurde Mario G***** mehrerer Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall und Absatz 3, erster Fall SMG aF und eines Vergehens nach Paragraph 27, Absatz eins, (richtig:) sechster Fall und Absatz 2, Ziffer 2, erster Fall SMG aF (A römisch eins 1) sowie mehrerer Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, erster, zweiter, vierter, fünfter und sechster Fall SMG aF (A römisch vier 1) schuldig erkannt.
Danach hat er
(A) den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift
(I) in großen Mengen (§ 28 Abs 6 SMG aF) gewerbsmäßig in Verkehr(römisch eins) in großen Mengen (Paragraph 28, Absatz 6, SMG aF) gewerbsmäßig in Verkehr
gesetzt, nämlich
1) großteils in der Zeit von März 2005 bis 10. April 2007 in zahlreichen Angriffen durch Verkauf und Weitergabe zum Verkauf an vier im Urteilstenor genannte Abnehmer insgesamt rund 940 Gramm Heroin mit einem Reinheitsgehalt von etwa 3 % sowie ca 7 Gramm Kokain mit einem Reinheitsgehalt von ungefähr 30 % und
(IV 1) wiederholt erworben, besessen, ein- und ausgeführt sowie anderen überlassen, nämlich(römisch vier 1) wiederholt erworben, besessen, ein- und ausgeführt sowie anderen überlassen, nämlich
a) im Jahr 2006 geringe Mengen Heroin und Kokain, die er aus Spanien aus- und über Frankreich sowie Deutschland nach Österreich einführte,
b) in der Zeit von März 2005 bis 10. April 2007, indem er der abgesondert verfolgten Verena L***** in mehrfachen Angriffen Heroin unentgeltlich überließ, sowie
c) in der Zeit von 20. August 2004 bis 10. April 2007, indem er in mehrfachen Angriffen Marihuana und Heroin zum Eigenkonsum erwarb.