Gründe:
Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Adnan P***** des Verbrechens (teils beim Versuch [§ 15 Abs 1 StGB] gebliebenen) gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 dritter und vierter Fall StGB (A) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat erMit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Adnan P***** des Verbrechens (teils beim Versuch [§ 15 Absatz eins, StGB] gebliebenen) gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, 128, Absatz 2, 129, Ziffer eins und 2, 130 dritter und vierter Fall StGB (A) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 229, Absatz eins, StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er
A. fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 50.000 EUR übersteigenden Wert (67.901,39 EUR) Verfügungsberechtigten teils durch Einbrechen bzw durch Aufbrechen von Behältnissen mit dem Vorsatz weggenommen bzw wegzunehmen versucht, sich oder einen Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, wobei er die schweren Diebstähle durch Einbruch mit dem Vorsatz begangen hat, sich durch deren wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und zwar:
1. in der Nacht zum 16. Mai 2006 in Scheibbs Verfügungsberechtigten des Unternehmens L*****-Handels GesmbH durch Aufzwängen der Lieferanteneingangstür und durch Aufbrechen des Tresors sowie von Kassenladen 8.208,17 EUR Bargeld, 119 Telefonwertkarten diverser Netzbetreiber im Gesamtwert von 3.540 EUR sowie Gutscheine im Gesamtwert von 700 EUR;
2. in der Nacht zum 16. Mai 2006 in Scheibbs Verfügungsberechtigten des Unternehmens B***** AG durch Aufzwängen der Lieferanteneingangstür und der ebenerdig gelegenen Fenster insgesamt 3.000 EUR Bargeld, wobei die Tat beim Versuch geblieben ist;
3. in der Nacht zum 16. Mai 2006 in Waidhofen an der Ybbs Verfügungsberechtigten des Unternehmens L*****-Handels GesmbH durch Aufzwängen der Lieferanteneingangstüre und durch Aufbrechen des Tresors sowie einer Handkassa 5.676 EUR Bargeld, 88 Telefonwertkarten diverser Netzbetreiber im Gesamtwert von 2.580 EUR sowie Gutscheine im Gesamtwert von 780 EUR;
4. in der Nacht zum 23. Juni 2006 in Weiz Verfügungsberechtigten des Unternehmens L*****-Handels GesmbH durch Aufzwängen der Hintereingangstüre und Aufbrechen des Tresors sowie von vier Kassenladen 8.329,28 EUR Bargeld, 94 Telefonwertkarten diverser Netzbetreiber im Gesamtwert von 2.660 EUR sowie Gutscheine im Gesamtwert von 4.085 EUR;
5. in der Nacht zum 13. Juli 2006 in Vöcklabruck Verfügungsberechtigten des Unternehmens F***** GesmbH durch Aufzwängen der südseitigen Glasschiebetür und Aufbrechen des Tresors
4.136 EUR Bargeld, F***** Gutscheinmünzen im Gesamtwert von 2.085 EUR und Einkaufsgutscheine im Wert von ca 310 EUR;
6. in der Nacht zum 13. Juli 2006 in Wels Verfügungsberechtigten des Unternehmens F***** GesmbH durch Aufzwängen der Glasflügeltüre und durch Aufbrechen des Tresors 1.911,34 EUR Bargeld, F***** Geschenkmünzen im Gesamtwert von 15.746,30 EUR sowie „Welser Gulden" im Wert von 100 EUR;
7. in der Nacht zum 19. Juli 2006 in Korneuburg Verfügungsberechtigten des Unternehmens J***** durch Aufzwängen einer Notausgangstüre, einer Verbindungstüre sowie durch Aufbrechen des Tresors 4.051,30 EUR Bargeld;
8. in der Nacht zum 19. Juli 2006 in Korneuburg Verfügungsberechtigten des Unternehmens C***** GesmbH (J*****) durch Aufzwängen der Lagertür und weiterer Innentüren eine Geldtasche unbekannten Werts;
B. nachgenannte Urkunden, über die er nicht verfügen durfte, mit dem Vorsatz unterdrückt, zu verhindern, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden, und zwar:
1. in der Nacht zum 16. Mai 2006 in Scheibbs eine Codekarte für die Bankomatkasse des Unternehmens L*****-Handels GesmbH sowie einen Aufgabeschein und zwei Rechnungen der Post und
2. in der Nacht zum 19. Juli 2006 in Korneuburg J*****-Gutscheine, ausgestellt über einen Betrag von insgesamt 2.915 EUR, sowie eine Notfallskarte für die Bankomatkassa des Unternehmens J*****, Filiale Korneuburg/Leobendorf.