Der dagegen aus Z 5, 5 a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu.Der dagegen aus Ziffer 5, 5, a und 9 Litera a, des Paragraph 281, Absatz eins, StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu.
Der Mängelrüge (Z 5) zuwider hat das Erstgericht die Annahme der nach § 131 erster Fall StGB essentiellen subjektiven Tatbestandserfordernisse nicht nur auf den Umstand gegründet, daß der Angeklagte die in Rede stehenden Compactdiscs nicht bevor oder während er sich vom Zeugen L***** gewaltsam trennte, sondern erst später, während seiner Flucht vor dem Zeugen, wegwarf, sondern - nachvollziehbar und mängelfrei - auch auf das sonstige Verhalten des Beschwerdeführers, insbesondere nachdem er vom Kaufhausdetektiv gestellt worden war (US 7 f) gestützt.Der Mängelrüge (Ziffer 5,) zuwider hat das Erstgericht die Annahme der nach Paragraph 131, erster Fall StGB essentiellen subjektiven Tatbestandserfordernisse nicht nur auf den Umstand gegründet, daß der Angeklagte die in Rede stehenden Compactdiscs nicht bevor oder während er sich vom Zeugen L***** gewaltsam trennte, sondern erst später, während seiner Flucht vor dem Zeugen, wegwarf, sondern - nachvollziehbar und mängelfrei - auch auf das sonstige Verhalten des Beschwerdeführers, insbesondere nachdem er vom Kaufhausdetektiv gestellt worden war (US 7 f) gestützt.
Mit ihrem darüber hinausgehenden Vorbringen unternimmt die Rüge in Wahrheit lediglich den in kollegialgerichtlichen Verfahren unzulässigen Versuch, die Beweiswürdigung der Tatrichter zu erschüttern.
Gleiches gilt für das Vorbringen der Tatsachenrüge (Z 5 a), die Bedenken, geschweige denn solche erheblicher Natur, gegen die Richtigkeit der dem Ausspruch über die Schuld zugrunde gelegten entscheidenden Tatsachen nicht zu erwecken vermag.Gleiches gilt für das Vorbringen der Tatsachenrüge (Ziffer 5, a), die Bedenken, geschweige denn solche erheblicher Natur, gegen die Richtigkeit der dem Ausspruch über die Schuld zugrunde gelegten entscheidenden Tatsachen nicht zu erwecken vermag.
Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) entbehrt, indem sie mit der Behauptung mangelnder Feststellungen zum Gewalteinsatz die bezüglichen Urteilsannahmen (US 5, 8) übergeht, zur Gänze der prozeßordnungsgemäßen Darstellung.Die Rechtsrüge (Ziffer 9, Litera a,) entbehrt, indem sie mit der Behauptung mangelnder Feststellungen zum Gewalteinsatz die bezüglichen Urteilsannahmen (US 5, 8) übergeht, zur Gänze der prozeßordnungsgemäßen Darstellung.
Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher schon bei einer nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285 d Abs 1 StPO).Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher schon bei einer nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (Paragraph 285, d Absatz eins, StPO).
Daraus folgt die Kompetenz des Gerichtshofes zweiter Instanz zur Entscheidung über die Berufung (§ 285 i StPO).Daraus folgt die Kompetenz des Gerichtshofes zweiter Instanz zur Entscheidung über die Berufung (Paragraph 285, i StPO).
Die Kostenentscheidung beruht auf der bezogenen Gesetzesstelle.