Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter R***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (richtig:) schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch verübten Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 2, 130 (richtig:) vierter Fall, 15 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Soweit im Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung hat er AA) Nachgenannten fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 EUR übersteigenden Wert mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung sowie in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung (richtig:) von Diebstählen durch Einbruch eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter R***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (richtig:) schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch verübten Diebstahls nach Paragraphen 127, 128, Absatz eins, Ziffer 4, 129, Ziffer eins und Ziffer 2, 130, (richtig:) vierter Fall, 15 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Soweit im Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung hat er AA) Nachgenannten fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 EUR übersteigenden Wert mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung sowie in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung (richtig:) von Diebstählen durch Einbruch eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,
A) weggenommen, und zwar
I) in der Nacht zum 30. Juli 2002 in Neumarkt am Wallerseerömisch eins) in der Nacht zum 30. Juli 2002 in Neumarkt am Wallersee
Verfügungsberechtigten der Firma X***** durch Aufbrechen zweier Türen sowie zweier Geldkassetten, sohin von Behältnissen, 300 EUR Bargeld, einen Laptop Marke Sony und eine Webcam Marke Logitech im Gesamtwert von 6.600 EUR;
II) In der Nacht zum 28. August 2002römisch zwei) In der Nacht zum 28. August 2002
1. in Pöchlarn Verfügungsberechtigten des Sportvereins Pöchlarn-Golling durch Einsteigen in das Vereinshaus und Aufbrechen einer Verbindungstür und eines Zigarettenautomaten 10 EUR Bargeld sowie Zigaretten und Getränke im Gesamtwert von 100 EUR,
2. in Golling Verfügungsberechtigten des Tennisvereins G***** durch Aufbrechen eines Vereinshausfensters und Einsteigen sowie Aufbrechen einer Tür 40 EUR Bargeld;
3. in Krummnußbaum
a) Verfügungsberechtigten des Fußballclubs K***** durch Aufbrechen eines Bürofensters und Einsteigen eine Herrenarmbanduhr, zwei Stangen Zigaretten und einen Möbeltresor im Gesamtwert von 1.200 EUR;
b) Verfügungsberechtigten des Eisschützenvereins K***** durch Aufbrechen eines Fensters und Einsteigen 50 EUR Bargeld;
III) in der Nacht zum 14. November 2002 in Wien Dr. Peter H***** durch Aufbrechen eines Fensters und Einsteigen in die Räumlichkeiten des Theatervereins Metropol sowie Aufbrechen von Türen, Bargeld und drei Mikrofone in einem Gesamtwert von 580 EUR;römisch drei) in der Nacht zum 14. November 2002 in Wien Dr. Peter H***** durch Aufbrechen eines Fensters und Einsteigen in die Räumlichkeiten des Theatervereins Metropol sowie Aufbrechen von Türen, Bargeld und drei Mikrofone in einem Gesamtwert von 580 EUR;
B) wegzunehmen versucht, und zwar in der Nacht zum 26. November 2002
in Ybbs/Donau Verfügungsberechtigten der Firma R***** durch Einsteigen in ein Büro und Aufbrechen einer Tür.