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Entscheidung 13 Ns 14/00×

Entscheidung 13 Ns 14/00

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

13Ns14/00

Entscheidungsdatum

19.07.2000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Juli 2000 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Habl, Dr. Zehetner und Dr. Ratz als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Lackner als Schriftführerin, über die Befangenheitsanzeige des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes in der Dienststrafsache Ds 6/00 des Obersten Gerichtshofes gegen Mag. Hermann G***** in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Präsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Erwin Felzmann ist in der Dienststrafsache Ds 6/00 des Obersten Gerichtshofes als befangen anzusehen.

Text

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

In obiger Dienststrafsache hat der Oberste Gerichtshof über die Berufungen des Disziplinarbeschuldigten und des Disziplinaranwaltes zu entscheiden.

Der Präsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Erwin Felzmann, der nach Punkt römisch fünf der derzeit gültigen Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes als Vorsitzender des zur Entscheidung berufenen Disziplinarsenates vorgesehen ist, zeigte am 12. Juli 2000 an, dass er als damaliger Leiter der Dienstbehörde den Bescheid über die Untersagung der Nebenbeschäftigung (die Kernpunkt des Disziplinarverfahrens ist) des Disziplinarbeschuldigten erlassen hatte und nach Rechtskraft für dessen Durchsetzung verantwortlich gewesen war.

Diese Umstände stellen solche (objektiven) Gründe dar, die im Sinne der Paragraphen 115, Absatz 2, RDG und 72 StPO geeignet sind, die volle Unbefangenheit des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes in Zweifel zu setzen (Mayerhofer StPO4 Paragraph 72, E 2, 6).

Anmerkung

E58758 13E00140

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:0130NS00014..0719.000

Dokumentnummer

JJT_20000719_OGH0002_0130NS00014_0000000_000