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Entscheidung 13 Os 132/98×

Entscheidung 13 Os 132/98

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

13Os132/98 (13Os133/98)

Entscheidungsdatum

30.09.1998

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 30. September 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel, Dr. Rouschal, Dr. Habl und Dr. Ratz als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Urban als Schriftführer, in der Strafvollzugssache des Gerhard Franz S***** wegen Widerrufs der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe über den Wiedereinsetzungsantrag und die Beschwerde des Strafgefangenen gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Beschwerdegericht vom 20. Mai 1997, AZ 19 Bs 23/97, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Der Wiedereinsetzungsantrag und die Beschwerde werden zurückgewiesen.

Text

Gründe:

Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien den Wiedereinsetzungsantrag des Gerhard Franz S***** gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist und dessen Beschwerde, die gegen den Widerrufsbeschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. September 1994 zu 18 e BE 938/89-76 gerichtet war, zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist dem Genannten durch Hinterlegung am 3. Juni 1997 zugestellt worden (RS bei ON 95 des BE-Aktes).

Rechtliche Beurteilung

Da gegen solche Beschlüsse des Gerichtshofes 2. Instanz nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung (Paragraphen 16, 364, Absatz 5, 2. Satz StPO) ein weiterer Rechtszug nicht vorgesehen ist, waren sowohl der neuerliche Antrag auf Wiedereinsetzung, die nur gegen die Versäumung einer (hier nicht vorliegenden) Rechtsmittelfrist möglich ist, als auch die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen.

Anmerkung

E51699 13D01328

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:0130OS00132.98.0930.000

Dokumentnummer

JJT_19980930_OGH0002_0130OS00132_9800000_000