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Entscheidung 13 Os 139/25b×

Entscheidung 13 Os 139/25b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

13Os139/25b

Entscheidungsdatum

07.01.2026

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Jänner 2026 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und Dr. Setz-Hummel LL.M. in Gegenwart der Schriftführerin Kontr. Bodinger in der Maßnahmenvollzugssache des * S*, AZ 181 BE 56/24i des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Beschwerde des * S* gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegericht vom 14. Oktober 2025, AZ 23 Bs 283/25y, nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in die Akten in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

[1]                  Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien der Beschwerde des * S* gegen den Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 18. September 2025 (ON 117), mit dem dessen bedingte Entlassung aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme widerrufen worden war, nicht Folge (ON 123.2).

Rechtliche Beurteilung

[2] Die dagegen gerichtete Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts kein weiterer Rechtszug offensteht (Paragraph 89, Absatz 6, StPO).

Textnummer

E146357

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:0130OS00139.25B.0107.000

Im RIS seit

19.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2026

Dokumentnummer

JJT_20260107_OGH0002_0130OS00139_25B0000_000