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Entscheidung 13 Os 144/10s×

Entscheidung 13 Os 144/10s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0097859 Rechtssatz 09.02.1989Strafrecht
Die ausdrückliche Zurückziehung der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Verteidiger, sei es auch der gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellte (EvBl 1979/164), ist als Verzicht auf dieses Rechtsmittel anzusehen; ein einmal erklärter Verzicht ist unwiderruflich (KH 1295, …
RS0097995 Rechtssatz 16.01.1979Strafrecht
Der Verteidiger kann für seinen Mandanten verbindliche Rechtsmittelerklärungen abgeben und somit auch angemeldete Rechtsmittel zurückziehen. Auch dann, wenn solche Rechtshandlungen gegen den Willen des Angeklagten erfolgen, erzeugen sie prozessuale Wirkunge …
RS0099941 Rechtssatz 26.06.1961Strafrecht
Zur Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts (bei notwendiger Verteidigung).
RS0099945 Rechtssatz 22.09.1954Strafrecht
Ein rechtswirksam abgegebener Rechtsmittelverzicht ist stets unwiderruflich (vgl KH 1295, 2902, SSt VIII/6 ua).
RS0100545 Rechtssatz 03.07.1963Strafrecht
Jede, auch eine von einer hiezu nicht berechtigten Person angemeldete oder ausgeführte Berufung ist gemäß den §§ 294 Abs 3, 296 StPO dem Gerichtshof zweiter Instanz gegebenenfalls dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Weist der OGH die Besch …
RS0116270 Rechtssatz 09.04.2002Strafrecht
Angesichts des gewaltentrennenden Organisationsprinzips des Art 94 B-VG kann die Entscheidung des Gerichtshofes II. Instanz eine Bindungswirkung für den Bundesminister für Justiz nach Art 34 Abs 1 dritter Satz ARHG nur insoweit entfalten, als diese die dem …
RS0116751 Rechtssatz 17.07.2002Strafrecht
Ein nach Urteilsverkündung in Anwesenheit seines Verteidigers von einem prozessfähigen Angeklagten ausdrücklich erklärter Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich - dessen Motiv ohne Bedeutung. Selbst wenn dem Angeklagten eine Rechtsmittelerklärung abgeforde …