Gründe:
Heinrich P***** wurde der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (3), der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGBHeinrich P***** wurde der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (1) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (2) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, StGB (3), der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB
(4) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (5) schuldig erkannt.(4) und der Nötigung nach Paragraph 105, Absatz eins, StGB (5) schuldig erkannt.
Danach hat er in Wien
1) im Dezember 1999 mit der damals 12-jährigen Sabrina W***** den Beischlaf unternommen;
2) von Oktober 1998 bis Dezember 1999 außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an der unmündigen Sabrina W***** vorgenommen oder von ihr an sich vornehmen lassen, indem er sie ua im Bereich von Brust und Scheide betastete und einmal gewaltsam ihre Hand auf seinen Penis legte;2) von Oktober 1998 bis Dezember 1999 außer dem Fall des Paragraph 206, StGB geschlechtliche Handlungen an der unmündigen Sabrina W***** vorgenommen oder von ihr an sich vornehmen lassen, indem er sie ua im Bereich von Brust und Scheide betastete und einmal gewaltsam ihre Hand auf seinen Penis legte;
3) als Lebensgefährte ihrer Mutter unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber den seiner Aufsicht unterstehenden Minderjährigen diese zur Unzucht missbraucht, und zwar
a) Sabrina W***** durch die zu 1) und 2) genannten Taten
b) 1995 oder 1996 die am 21. April 1980 geborene Barbara S***** durch Betasten von Brust und Scheide;
4) zwischen Oktober 1998 und Dezember 1999 Sabrina W***** dadurch zur Vornahme einer geschlechtlichen Handlung genötigt, dass er einmal gewaltsam ihre Hand auf seinen Penis legte und sie dabei schlug;
5) von Oktober 1998 bis Dezember 1999 Sabrina W***** wiederholt durch Androhung von Schlägen dazu genötigt, die sexuellen Übergriffe zu verschweigen.