Gründe:
[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB die Unterbringung des * S* in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB die Unterbringung des * S* in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet.
[2] Danach hat er in W* unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, beruht, [2] Danach hat er in W* unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (Paragraph 11, StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, beruht,
(I) am 4. Juni 2021 Beamte, nämlich Insp * M* und Insp * Sk*, mit Gewalt an einer Amtshandlung, und zwar der Abwendung eines Sprungs aus dem Fenster in suizidaler Absicht, zu hindern versucht (§ 15 StGB), indem er den Genannten ein ätzendes Lösungsmittel-Gemisch ins Gesicht schüttete (US 6), wodurch diese jeweils eine Verätzung des Augapfels erlitten,(römisch eins) am 4. Juni 2021 Beamte, nämlich Insp * M* und Insp * Sk*, mit Gewalt an einer Amtshandlung, und zwar der Abwendung eines Sprungs aus dem Fenster in suizidaler Absicht, zu hindern versucht (Paragraph 15, StGB), indem er den Genannten ein ätzendes Lösungsmittel-Gemisch ins Gesicht schüttete (US 6), wodurch diese jeweils eine Verätzung des Augapfels erlitten,
(II) durch die zu I beschriebene Tat Beamte während der Vollziehung ihrer Aufgaben vorsätzlich am Körper verletzt,(römisch zwei) durch die zu römisch eins beschriebene Tat Beamte während der Vollziehung ihrer Aufgaben vorsätzlich am Körper verletzt,
(III) am 30. August 2021 * C* gefährlich mit dem Tod bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er rief, dass er ihn umbringen werde, und kurz darauf (US 7) mit einer selbstkonstruierten Schussvorrichtung oder einer Schusswaffe (US 7) in seine Richtung zielte, und(römisch drei) am 30. August 2021 * C* gefährlich mit dem Tod bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er rief, dass er ihn umbringen werde, und kurz darauf (US 7) mit einer selbstkonstruierten Schussvorrichtung oder einer Schusswaffe (US 7) in seine Richtung zielte, und
(IV) am 30. August 2021 in der Absicht, sich die Begehung einer nach § 173 StGB mit Strafe bedrohten, wenn auch noch nicht bestimmten Handlung zu ermöglichen, zumindest 616 Gramm TATP, somit einen Sprengstoff, besessen(römisch vier) am 30. August 2021 in der Absicht, sich die Begehung einer nach Paragraph 173, StGB mit Strafe bedrohten, wenn auch noch nicht bestimmten Handlung zu ermöglichen, zumindest 616 Gramm TATP, somit einen Sprengstoff, besessen
und durch diese Taten das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB (I), mehrere Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 StGB (II), das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (III) und das Verbrechen der Vorbereitung eines Verbrechens durch (Kernenergie, ionisierende Strahlen oder) Sprengmittel nach § 175 Abs 1 StGB (IV) begangen.und durch diese Taten das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach Paragraphen 15, 269, Absatz eins, StGB (römisch eins), mehrere Vergehen der schweren Körperverletzung nach Paragraphen 83, Absatz eins, 84, Absatz 2, StGB (römisch zwei), das Vergehen der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 erster Fall StGB (römisch drei) und das Verbrechen der Vorbereitung eines Verbrechens durch (Kernenergie, ionisierende Strahlen oder) Sprengmittel nach Paragraph 175, Absatz eins, StGB (römisch vier) begangen.