Entscheidung 13 Os 41/99
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
07.04.1999
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 7. April 1999 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Schmucker, Dr. Habl und Dr. Ratz als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin MMag. Thumb als Schriftführerin, im Verfahren zur Unterbringung der Mag. Gerda D***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB über die Rechtsmittel der Betroffenen gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 21. Dezember 1998, AZ 18 Bs 375/98, nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung denDer Oberste Gerichtshof hat am 7. April 1999 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Schmucker, Dr. Habl und Dr. Ratz als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin MMag. Thumb als Schriftführerin, im Verfahren zur Unterbringung der Mag. Gerda D***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB über die Rechtsmittel der Betroffenen gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 21. Dezember 1998, AZ 18 Bs 375/98, nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluß
gefaßt:
Spruch
Die "Nichtigkeitsbeschwerde" wird zurückgewiesen.
Text
Gründe:
In ihrer Eingabe vom 25. Februar 1999 behauptet die Betroffene ua Nichtigkeit des zitierten Berufungsurteils des Oberlandesgerichtes Wien.
Rechtliche Beurteilung
Da gegen solche Entscheidungen des Gerichtshofes zweiter Instanz nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung kein weiterer Rechtszug vorgesehen ist, war spruchgemäß zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:0130OS00041.99.0407.000
Dokumentnummer
JJT_19990407_OGH0002_0130OS00041_9900000_000