Gründe:
Gerhard W***** wurde des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs 1 FinStrG (A) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (B) und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (C) schuldig erkannt.Gerhard W***** wurde des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 13, 33, Absatz eins, FinStrG (A) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (B) und der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (C) schuldig erkannt.
Danach hat er in Wien als Geschäftsführer der A***** GmbH vorsätzlich
A. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung "zu bewirken versucht, indem er für das Kalenderjahr 2001 keine Umsatzsteuererklärung abgegeben hatte und somit Umsatzsteuer von 11,027.423,57 S (= 801.394,12 Euro) nicht festgesetzt wurde";
B. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von "Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis August 2002 in Höhe von 6,917.019,07 S (= 502.679,38 Euro) durch Nichtentrichtung bewirkt, wobei (er) dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt";B. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem Paragraph 21, des Umsatzsteuergesetzes 1972 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von "Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis August 2002 in Höhe von 6,917.019,07 S (= 502.679,38 Euro) durch Nichtentrichtung bewirkt, wobei (er) dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt";
C. "eine in unterbliebener Entrichtung der selbst zu berechnenden Kapitalertragssteuer für verdeckte Gewinnausschüttungen gelegene Verkürzung bewirkt, indem er die Berechnung, Einbehaltung und Abfuhr unterließ, und zwar
1. für Jänner bis Dezember 2001 im Betrag von 200.000 S (= 14.534,57 Euro),
2. für Jänner bis November 2002 im Betrag von 13.323 Euro (= 183.328,48 S)".