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Entscheidung 13 Os 55/13g×

Entscheidung 13 Os 55/13g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0098270 Rechtssatz 11.11.1966Strafrecht
Unterbleiben der Beeidigung der Schöffen in der gemäß § 276a StPO wiederholten Hauptverhandlung, obgleich die erste Hauptverhandlung samt Beeidigung im vorangegangenen Kalenderjahr stattfand.
RS0124172 Rechtssatz 27.08.2008Strafrecht
Bei umfangreichem Aktenmaterial bedarf es zu prozessförmiger Ausführung einer Verfahrensrüge der genauen Angabe der Fundstelle des kritisierten Vorgangs beziehungsweise von Antragstellung oder Widerspruch.
RS0129425 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Im Hinblick darauf, dass es im österreichischen Strafrecht eine allgemeine Unterscheidung von Schweregraden der Fahrlässigkeit nicht gibt, ist die Frage nach „grob“ fahrlässigem Verhalten deliktsbezogen zu beantworten. Hievon ausgehend ist grobe Fahrlässigk …
RS0129426 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Die Anordnung des § 22 Abs 1 FinStrG, getrennte Strafen zu verhängen, impliziert das Erfordernis, jede dieser Strafen anhand eines eigenen ‑ also vom anderen unabhängigen ‑ Konkretisierungsvorgangs zu ermitteln (Lässig in WK² FinStrG § 22 Rz 4).
RS0129427 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Zur Beurteilung der Frage, ob Lohnkonten den Anforderungen des § 76 EStG entsprechen, sind auch hinsichtlich des vor Inkrafttreten der FinStrG‑Novelle 2010 gelegenen Zeitraums die zu § 76 EStG ergangenen Verordnungen zu berücksichtigen. Der mit dieser Novel …
RS0129428 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Da die Abgaben, auf die sich § 33 Abs 2 lit b FinStrG bezieht, selbst zu berechnen sind, entsteht die Abgabenschuld insoweit nicht infolge eines individuellen Verwaltungsaktes, sondern unmittelbar auf Grund des Gesetzes (Lässig in WK² FinStrG § 33 Rz 19, 32).
RS0129429 Rechtssatz 23.04.2014Strafrecht
Aus der Anordnung, dass der vom Beschuldigten zur Unterstützung beigezogene (§ 199 Abs 1 FinStrG) Wirtschaftstreuhänder (mit den in § 199 Abs 2 dritter Satz FinStrG normierten Einschränkungen) „gleich einem Verteidiger“ an der Hauptverhandlung teilnehmen ka …