Entscheidung 14 Ns 116/23d
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
10.01.2024
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 10. Jänner 2024 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Nordmeyer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann in der Strafsache gegen * K* wegen Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, AZ 15 U 105/23f des Bezirksgerichts Feldkirch, über den Antrag des Bezirksanwalts bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 denDer Oberste Gerichtshof hat am 10. Jänner 2024 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Nordmeyer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann in der Strafsache gegen * K* wegen Vergehen der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB, AZ 15 U 105/23f des Bezirksgerichts Feldkirch, über den Antrag des Bezirksanwalts bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß Paragraph 62, Absatz eins, zweiter Satz OGH-Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Antrag wird nicht Folge gegeben.
Die Akten werden dem Oberlandesgericht Innsbruck zurückgestellt.
Gründe:
Rechtliche Beurteilung
[1] Es liegt kein wichtiger Grund im Sinn des § 39 Abs 1 StPO vor. Nach der Aktenlage haben weder der Angeklagte noch die Tatzeugin ihren Wohnsitz im Sprengel des Bezirksgerichts Eisenstadt (vgl ON 14 und 16). [1] Es liegt kein wichtiger Grund im Sinn des Paragraph 39, Absatz eins, StPO vor. Nach der Aktenlage haben weder der Angeklagte noch die Tatzeugin ihren Wohnsitz im Sprengel des Bezirksgerichts Eisenstadt vergleiche ON 14 und 16).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:0140NS00116.23D.0110.000
Zuletzt aktualisiert am
15.02.2024
Dokumentnummer
JJT_20240110_OGH0002_0140NS00116_23D0000_000