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Entscheidung 14 Os 11/23h×

Entscheidung 14 Os 11/23h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

14Os11/23h

Entscheidungsdatum

28.02.2023

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Februar 2023 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann und Dr. Setz-Hummel LL.M., den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Sadoghi in Gegenwart der Schriftführerin Mag. Lonin in der Strafsache gegen * Y* und andere wegen des Vergehens der Nötigung nach Paragraph 105, Absatz eins, StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 410 St 79/22f der Staatsanwaltschaft Wien, über die Beschwerde des * K* gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 6. Dezember 2022, AZ 21 Bs 294/22x, nach Einsichtnahme der Generalprokuratur in die Akten in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

[1] Mit Beschluss vom 8. September 2022, AZ 138 Bl 6/22p, wies das Landesgericht für Strafsachen Wien den Antrag des * K* auf Fortführung des Verfahrens nach Paragraph 195, Absatz eins, StPO ab und trug dem Antragsteller die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrags von 90 Euro auf (Paragraph 196, Absatz 2, zweiter Satz StPO). Die dagegen – im Umfang des erwähnten Auftrags – erhobene Beschwerde des Genannten wies das Oberlandesgericht Wien mit dem angefochtenen Beschluss (als verspätet) zurück.

Rechtliche Beurteilung

[2] Die gegen diesen Beschluss gerichtete, als Beschwerde zu wertende Eingabe des K* war zurückzuweisen, weil gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts kein weiterer Rechtszug vorgesehen ist (Paragraph 89, Absatz 6, StPO).

Textnummer

E137641

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:0140OS00011.23H.0228.000

Im RIS seit

21.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2023

Dokumentnummer

JJT_20230228_OGH0002_0140OS00011_23H0000_000