Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois C***** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (1./), der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (2./), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB idF BGBl 599/1988 (3./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (4./) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois C***** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB in der Fassung Bundesgesetzblatt 60 aus 1974, (1./), der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB in der Fassung Bundesgesetzblatt 60 aus 1974, (2./), des Vergehens der Blutschande nach Paragraph 211, Absatz 2, StGB in der Fassung Bundesgesetzblatt 599 aus 1988, (3./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, Absatz eins, StGB in der Fassung Bundesgesetzblatt 60 aus 1974, (4./) schuldig erkannt.
Danach hat er
1./ mit unmündigen Personen den außerehelichen Beischlaf unternommen,
und zwar
a) in einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Frühling oder Sommer 1978 in Markt Allhau mit der am 11. September 1972 geborenen Claudia Z*****, indem er sie auf die Couch legte, entkleidete und mit seinem Penis in ihre Scheide eindrang;
b) zu nicht mehr feststellbaren Zeitpunkten in der Zeit von 1981 bis 25. Juni 1983 in Markt Allhau mit der am 26. Juni 1969 geborenen Sophie T***** in mehrfachen Angriffen, indem er sie in ca monatlichen Abständen im Wohnhaus oder im Auto hinlegte, sie auszog und mit seinem Penis in ihre Scheide eindrang;
2./ unmündige Personen auf eine andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht missbraucht, und zwar
a) in einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Frühling oder Sommer 1978 in Markt Allhau die am 11. September 1972 geborene Claudia Z*****, indem er ihren Kopf zu seinem Penis drückte und ihr diesen in den Mund steckte;
b) zu nicht mehr feststellbaren Zeitpunkten in der Zeit von 1981 bis 25. Juni 1983 in Markt Allhau die am 26. Juni 1969 geborene Sophie T***** in mehrfachen Angriffen, indem er sie veranlasste, ihn mit der Hand zu befriedigen, seinen Penis in den Mund zu nehmen und er sie im Intimbereich streichelte;
c) in Riedlingsdorf in einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 1991/1992, die am 16. November 1979 geborene Szonja P*****, indem er ihr unter ihrer Kleidung griff, zwischen ihren Schritt fasste und sie im Intimbereich streichelte;c) in Riedlingsdorf in einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 1991 aus 1992,, die am 16. November 1979 geborene Szonja P*****, indem er ihr unter ihrer Kleidung griff, zwischen ihren Schritt fasste und sie im Intimbereich streichelte;
d) in Riedlingsdorf die am 24. Juli 1986 geborene Szimonette H*****
aa) in einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 1992/1993, indem er mit seiner Hand unter ihre Unterhose fuhr und mit dem Finger in ihre Scheide eindrang;aa) in einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 1992 aus 1993,, indem er mit seiner Hand unter ihre Unterhose fuhr und mit dem Finger in ihre Scheide eindrang;
bb) in einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 1996/1997, indem er mit der Hand von hinten auf ihre Brust griff und diese betastete;bb) in einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 1996 aus 1997,, indem er mit der Hand von hinten auf ihre Brust griff und diese betastete;
e) zu nicht mehr feststellbaren Zeitpunkten in der Zeit von Dezember 1996 bis Dezember 1997 in Riedlingsdorf die am 14. September 1990 geborene Silke T*****, indem er sie in mehrfachen, zumindest fünfmaligen, Angriffen im Intimbereich streichelte, sie veranlasste, ihn mit der Hand zu befriedigen und mit seinem Finger in ihre Scheide eindrang;
3./ zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 1994/1995 in Riedlingsdorf mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzogen, indem er seine am 16. November 1979 geborene leibliche Tochter Szonja P***** mit seinem PKW zu einem Waldstück brachte, den Sitz zurücklegte, sich auf sie legte und mit seinem Penis in ihre Scheide eindrang;3./ zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 1994 aus 1995, in Riedlingsdorf mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzogen, indem er seine am 16. November 1979 geborene leibliche Tochter Szonja P***** mit seinem PKW zu einem Waldstück brachte, den Sitz zurücklegte, sich auf sie legte und mit seinem Penis in ihre Scheide eindrang;
4./ in Markt Allhau und in Riedlingsdorf
a) durch die unter 1./, 2./ a) bis d) und 3./ geschilderten Handlungen seine minderjährigen Stiefkinder Claudia Z***** und Sophie T***** sowie seine minderjährigen Kinder Szonja P***** und Szimonetta H***** zur Unzucht missbraucht;
b) durch die unter 2./ e) geschilderten Handlungen unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber einer seiner Erziehung und Aufsicht unterstehenden minderjährigen Person, nämlich Silke T*****, diese zur Unzucht missbraucht;
c) in der Zeit von 26. Juni 1983 bis Anfang 1987 seine minderjährige Stieftochter Sophie T***** zur Unzucht missbraucht, indem er mit ihr den Beischlaf vollzog und sie auf andere Weise als durch Beischlaf mit ihr Unzuchtshandlungen verübte.