Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Friedrich D***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen. Anlass der Einweisung war, dass er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden ZustandesMit dem angefochtenen Urteil wurde Friedrich D***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB eingewiesen. Anlass der Einweisung war, dass er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes
I. in der Nacht zum 10. November 2000 in Bisamberg dadurch, dass er in dem unmittelbar an das Haus der Leontine D*****, bewohnt von Friedrich und Magdalena D*****, angrenzenden Holzschuppen Papier entzündete, versuchte, an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst zu verursachen;römisch eins. in der Nacht zum 10. November 2000 in Bisamberg dadurch, dass er in dem unmittelbar an das Haus der Leontine D*****, bewohnt von Friedrich und Magdalena D*****, angrenzenden Holzschuppen Papier entzündete, versuchte, an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst zu verursachen;
II. fremde bewegliche Sachen den nachgenannten Personen teilweise durch Einbruch mit dem Vorsatz wegnahm, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar:römisch zwei. fremde bewegliche Sachen den nachgenannten Personen teilweise durch Einbruch mit dem Vorsatz wegnahm, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar:
1) am 21. Oktober 2000 in Korneuburg ein Handbike der Marke Joker im Werte von rund 30.000 S dem Bernt P*****;
2) am 5. November 2000 in Wien das Motorrad Honda PE04, amtliches Kennzeichen W 4072F, in nicht näher festzustellendem, 25.000 S übersteigendem Wert dem Thomas K*****;
3) in der Zeit zwischen 1. und 4. November 2000 in Wien das Motorrad der Marke Yamaha TX 500, amtliches Kennzeichen EU 872M, in nicht näher festzustellendem 25.000 S übersteigenden Wert der Barbara P*****;
4) zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt, vermutlich im Oktober 2000, in Wien das Motorrad der Marke Yamaha TX500, amtliches Kennzeichen W 9899V, in einem nicht näher feststellbaren 25.000 S übersteigenden Wert der Doris R*****;
5) in der Zeit zwischen 30. September und 2. Oktober 2000 in 1210 Wien, Floridsdorf, indem er mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel in die Wohnung eindrang, somit durch Einbruch, ca 1.700 S Bargeld und 15 Schmuckstücke im Werte von 30.000 S der Jana S*****;
6) am 3. November 2000 in 1010 Wien, Uraniastraße 1, durch Einbruch in einen Baucontainer, indem er das Vorhängeschloss aufbrach, der Firma H***** eine Kettensäge und fünf Gabelschlüssel in nicht mehr feststellbarem Wert.