Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Bernhard H***** enthält, wurde Stefan W***** (richtig:) der Verbrechen nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall SMG und § 15 Abs 1 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Bernhard H***** enthält, wurde Stefan W***** (richtig:) der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2,, Absatz 3, erster Fall SMG und Paragraph 15, Absatz eins, StGB als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB schuldig erkannt.
Danach hat er in Wien im Zusammenwirken mit Bernhard H***** und nicht ausgeforschten, von ihm angestellten Verkäufern den bestehenden Vorschriften zuwider gewerbsmäßig zur Erzeugung bzw. versuchten Erzeugung von Suchtgift, nämlich Cannabiskraut, in einer insgesamt mehrfach großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG) durch andere beigetragen, und zwar:Danach hat er in Wien im Zusammenwirken mit Bernhard H***** und nicht ausgeforschten, von ihm angestellten Verkäufern den bestehenden Vorschriften zuwider gewerbsmäßig zur Erzeugung bzw. versuchten Erzeugung von Suchtgift, nämlich Cannabiskraut, in einer insgesamt mehrfach großen Menge (Paragraph 28, Absatz 6, SMG) durch andere beigetragen, und zwar:
1.) im Mai 1999 dadurch, „dass Stefan W***** über Anraten und Vermittlung des Bernhard H***** 12 zur Aufzucht weiterer Cannabispflanzen bestimmte hochwertige Hanfsetzlinge (sogenannte "F 1-Hybride") dem abgesondert verfolgten Klaus B***** verkaufte, der aus den daraus gewonnenen Ablegern - neben den im Punkt 2.) genannten Setzlingen - gemeinsam mit dem ebenfalls abgesondert verfolgten Harald H***** Cannabispflanzen mit einem Gesamtgewicht von rund 3.088 Gramm zur Gewinnung von Cannabiskraut mit einem THC-Gehalt von insgesamt zumindest 77 Gramm bis zur Erntereife hochzog und weitere 800 Setzlinge an den gleichfalls abgesondert verfolgten Roman R***** verkaufte";
2.) zwischen Herbst 1999 und Juni 2000 dadurch, dass sie im Rahmen der Firma "BUSH PLANET" zumindest 900 Cannabispflanzen an großteils unbekannt gebliebene Abnehmer zur Aufzucht und Gewinnung von Cannabiskraut verkauften, welche damit eine jedenfalls große Menge Suchtgift erzeugten (vgl US 9 und 16), sowie 14 Setzlinge an den abgesondert verfolgten Franz P***** veräußerten, der daraus rund 30 Gramm Cannabiskraut sowie weiteres Pflanzenmaterial mit einem THC-Gehalt von durchschnittlich zumindest 3,9% erzeugte;2.) zwischen Herbst 1999 und Juni 2000 dadurch, dass sie im Rahmen der Firma "BUSH PLANET" zumindest 900 Cannabispflanzen an großteils unbekannt gebliebene Abnehmer zur Aufzucht und Gewinnung von Cannabiskraut verkauften, welche damit eine jedenfalls große Menge Suchtgift erzeugten vergleiche US 9 und 16), sowie 14 Setzlinge an den abgesondert verfolgten Franz P***** veräußerten, der daraus rund 30 Gramm Cannabiskraut sowie weiteres Pflanzenmaterial mit einem THC-Gehalt von durchschnittlich zumindest 3,9% erzeugte;
3.) Stefan W***** im Zusammenwirken mit nicht ausgeforschten, von ihm angestellten Verkäufern
a.) Anfang 2000 weitere (vgl US 10/11) 7 Stück von ihm produzierte Hanfpflanzen um einen Stückpreis von 100,-- S an den abgesondert verfolgten Axel H***** verkaufte, der diese Pflanzen aufzog und hieraus eine nicht mehr näher feststellbare Menge Cannabiskraut gewann;a.) Anfang 2000 weitere vergleiche US 10/11) 7 Stück von ihm produzierte Hanfpflanzen um einen Stückpreis von 100,-- S an den abgesondert verfolgten Axel H***** verkaufte, der diese Pflanzen aufzog und hieraus eine nicht mehr näher feststellbare Menge Cannabiskraut gewann;
b.) im Juni/Juli 2001 35 Stück von ihm produzierte Hanfpflanzen um einen Stückpreis von 130,-- S und im Sommer 2001 zwei Stück von ihm produzierte Hanfpflanzen um einen Stückpreis von 2.000,-- S an den abgesondert verfolgten Vinzenz S***** verkaufte, der diese Pflanzen teilweise aufzog und hieraus eine nicht mehr näher feststellbare Menge Cannabiskraut gewann bzw. zu gewinnen versuchte;
c.) im Februar 2002 15 Stück von ihm produzierte Hanfpflanzen an den abgesondert verfolgten Markus T***** verkaufte, der diese Pflanzen aufzog und hieraus Cannabiskraut zu gewinnen versuchte;
d.) von Juni 2000 bis zumindest Ende Mai 2004 von ihm produzierte Hanfpflanzen in der Größenordnung von mehreren 100 Stück an unbekannte Personen verkaufte, wobei zumindest ein Großteil der Käufer hieraus Cannabis in nicht mehr näher feststellbarer, jedenfalls aber großer Menge aus Blüten und Fruchtständen mit einem THC-Gehalt zwischen 1% und 12% gewannen.