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Entscheidung 14 Os 27/98

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

14Os27/98

Entscheidungsdatum

17.03.1998

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 17. März 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer, Dr. Holzweber, Dr. Ratz und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Leinfellner als Schriftführerin, in der Strafsache gegen John Wilfried B***** wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins, 143, zweiter Fall StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die als "Einspruch" bezeichnete Eingabe des Verurteilten betreffend das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Innsbruck vom 20. Dezember 1995, GZ 20 römisch fünf r 2.300/95-50, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Der "Einspruch" wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

John Wilfried B***** wurde mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Innsbruck vom 20. Dezember 1995 (ON 50) des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins, 143, zweiter Fall StGB und des Vergehens nach Paragraph 36, Absatz eins, Ziffer eins, WaffG schuldig erkannt und zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Urteil vom 16. April 1996, GZ 14 Os 36/96-11, hat der Oberste Gerichtshof die dagegen erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Genannten verworfen und seiner Berufung nicht Folge gegeben.

Die vom Verurteilten als "Einspruch" bezeichnete, auf die Ausführungen im seinerzeitigen Rechtsmittel verweisende Eingabe war zurückzuweisen, weil die angestrebte Wiederholung des Rechtsmittelverfahrens in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehen ist.

Anmerkung

E50038 14D00278

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:0140OS00027.98.0317.000

Dokumentnummer

JJT_19980317_OGH0002_0140OS00027_9800000_000