Entscheidung 14 Os 54/98
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Dokumenttyp
Entscheidungstext
Entscheidungsdatum
12.05.1998
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat am 12.Mai 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Mayrhofer, Dr.Holzweber, Dr.Ratz und Dr.Philipp als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr.Rassi als Schriftführer, in der Medienrechtssache des Antragstellers Gernot L*****, AZ 11 E Vr 887/96 des Landesgerichtes Korneuburg, über die als "Dienstaufsichtsbeschwerde" bezeichnete Eingabe des Genannten nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung denDer Oberste Gerichtshof hat am 12.Mai 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Mayrhofer, Dr.Holzweber, Dr.Ratz und Dr.Philipp als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr.Rassi als Schriftführer, in der Medienrechtssache des Antragstellers Gernot L*****, AZ 11 E römisch fünf r 887/96 des Landesgerichtes Korneuburg, über die als "Dienstaufsichtsbeschwerde" bezeichnete Eingabe des Genannten nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluß
gefaßt:
Spruch
Die "Dienstaufsichtsbeschwerde" wird zurückgewiesen.
Text
Gründe:
In seiner als "Dienstaufsichtsbeschwerde" bezeichneten Eingabe an das Oberlandesgericht Wien unterstellt Gernot L***** in der oben genannten Medienrechtssache dem Landesgericht Korneuburg und dem Oberlandesgericht Wien ohne nachvollziehbare Substantiierung Parteilichkeit, wirft ihnen Einseitigkeit und Verstöße gegen "diverse Rechte", ohne diese näher zu konkretisieren, vor und ersucht um Prüfung durch den Obersten Gerichtshof.
Rechtliche Beurteilung
Die Eingabe war zurückzuweisen, weil ihr keine Geltendmachung gesetzlich gedeckter Beschwerderechte an den Obersten Gerichtshof entnommen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:0140OS00054.98.0512.000
Dokumentnummer
JJT_19980512_OGH0002_0140OS00054_9800000_000