Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde David B***** des Vergehens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 5, 129 Abs 1 Z 1 StGB (A./), je eines Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (B./1./) und nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (B./2./) sowie (richtig:) des Vergehens der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (C./) schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil wurde David B***** des Vergehens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, 128, Absatz eins, Ziffer 5, 129, Absatz eins, Ziffer eins, StGB (A./), je eines Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (B./1./) und nach Paragraphen 15, 142, Absatz eins, StGB (B./2./) sowie (richtig:) des Vergehens der Nötigung nach Paragraphen 15, 105, Absatz eins, StGB (C./) schuldig erkannt.
Danach hat er in Graz
A./ in der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober 2018 Oliver S***** und Jasmin S***** fremde bewegliche Sachen im Gesamtwert von 57.105 Euro, nämlich einen Pkw der Marke BMW sowie im Urteil genannte Kleidungsstücke und Accessoires durch Eindringen in ein Transportmittel mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er Jasmin S***** den Zweitschlüssel des Pkw wegnahm, mit diesem das genannte Fahrzeug öffnete, in Betrieb nahm und es samt den zuvor genannten Gegenständen zwecks Weiterveräußerung in die Slowakei verbrachte;
B./ mit Gewalt gegen eine Person fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern,
1./ am 21. Oktober 2018 Selim K***** weggenommen, indem er ihn mit der linken Hand gewaltsam am Hals erfasste und würgte, während er mit der rechten Hand dessen Geldbörse aus dessen Jackeninnentasche zog und daraus 115 Euro Bargeld entnahm;
2./ am 23. Oktober 2018 Erika Ko***** wegzunehmen versucht, indem er ihre zur Faust geballte Hand, die sie zum Schutz ihres Eigentums und in Befürchtung eines Angriffs in ihrer Jackentasche verbarg, gewaltsam erfasste, aus der Tasche zog, unter Anwendung erheblicher Kraft öffnete und die von ihr getragenen vier Goldringe im Gesamtwert von 800 Euro gewaltsam von deren Fingern zu ziehen begann, wobei es aufgrund der Gegenwehr des Opfers sowie der Störung durch Passanten beim Versuch blieb;
C./ am 23. Oktober 2018 Erika Ko***** mit Gewalt, indem er sie mit beiden Händen am Hals erfasste, würgte und ihr – als sie zu schreien begann – gewaltsam den Mund zuhielt, zum Kauf einer Dose Bier und zur Abstandnahme von weiteren Hilferufen zu nötigen versucht.