Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Mustafa Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I) sowie der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB (II), der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (III), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (IV) und der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (V) schuldig erkannt und zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Mustafa Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (römisch eins) sowie der Vergehen des Diebstahls nach Paragraph 127, StGB (römisch zwei), der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15, 105, Absatz eins, StGB (römisch drei), der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und Absatz 2, erster Fall StGB (römisch vier) und der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB (römisch fünf) schuldig erkannt und zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Darnach hat er
I. am 22.Mai 1993 in Linz außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB die am 22. Juli 1978 geborene Michaela G***** mit Gewalt, indem er sie zu Boden stieß, sie festhielt, ihr Hose und Unterhose vom Unterleib zog, sich auf sie legte, ihr die Arme zu Boden drückte und sodann mit ihr den Geschlechtsverkehr vollführte, zur Duldung des Beischlafs genötigt;römisch eins. am 22.Mai 1993 in Linz außer dem Fall des Paragraph 201, Absatz eins, StGB die am 22. Juli 1978 geborene Michaela G***** mit Gewalt, indem er sie zu Boden stieß, sie festhielt, ihr Hose und Unterhose vom Unterleib zog, sich auf sie legte, ihr die Arme zu Boden drückte und sodann mit ihr den Geschlechtsverkehr vollführte, zur Duldung des Beischlafs genötigt;
II. am 5.Oktober 1992 in Traun Gewahrsamsträgern des S*****-Marktes fünf Packungen Strümpfe, einen Spray, drei Stützstrumpfhosen, vier Paar Socken, eine Feuchtigkeitscreme, zwei Augenbrauenstifte und einen Nagellackentferner im Gesamtwert von 785 S mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch die Zueignung dieser Sachen unrechtmäßig zu bereichern;römisch zwei. am 5.Oktober 1992 in Traun Gewahrsamsträgern des S*****-Marktes fünf Packungen Strümpfe, einen Spray, drei Stützstrumpfhosen, vier Paar Socken, eine Feuchtigkeitscreme, zwei Augenbrauenstifte und einen Nagellackentferner im Gesamtwert von 785 S mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch die Zueignung dieser Sachen unrechtmäßig zu bereichern;
III. am 17.Juli 1993 in Linz die Michaela Sch***** durch gefährliche Drohung, nämlich die Äußerung: "Ich mache dir das Leben zur Hölle, wenn du zur Polizei gehst ! Wenn ich dich erwische, schlage ich dich blutig !", dazu zu nötigen versucht, ihn wegen der von ihm begangenen Diebstähle nicht bei der Polizei anzuzeigen;römisch drei. am 17.Juli 1993 in Linz die Michaela Sch***** durch gefährliche Drohung, nämlich die Äußerung: "Ich mache dir das Leben zur Hölle, wenn du zur Polizei gehst ! Wenn ich dich erwische, schlage ich dich blutig !", dazu zu nötigen versucht, ihn wegen der von ihm begangenen Diebstähle nicht bei der Polizei anzuzeigen;
IV. in Linz nachgenannte Personen gefährlich mit dem Tode bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar:römisch vier. in Linz nachgenannte Personen gefährlich mit dem Tode bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar:
a) am 14. und 24.Jänner 1994 die Michaela Sch***** durch die der Hildegard A***** gegenüber gemachten Ankündigungen, er werde sich einen Revolver kaufen und sie damit umbringen;
b) im Oktober 1994 die Manda T***** durch die Ankündigung, er werde sie umbringen;
V. am 28.Juli 1994 in Linz eine falsche Urkunde, nämlich eine auf ihn ausgestellte Totalfälschung eines jugoslawischen Führerscheines im Rechtsverkehr zum Beweise eines Rechtes gebraucht, indem er sie bei einer Verkehrskontrolle den Gendarmeriebeamten vorwies.römisch fünf. am 28.Juli 1994 in Linz eine falsche Urkunde, nämlich eine auf ihn ausgestellte Totalfälschung eines jugoslawischen Führerscheines im Rechtsverkehr zum Beweise eines Rechtes gebraucht, indem er sie bei einer Verkehrskontrolle den Gendarmeriebeamten vorwies.