Gründe:
[1] Soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde relevant, wurde mit dem angefochtenen Urteil * B* des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 erster und vierter Fall und Abs 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB (I./A./ und II./A./) und mehrerer Vergehen (zu I./D./ und II./B./ je eines Vergehens) der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (I./B./), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (I./C./), der Datenfälschung nach § 225a StGB (I./D./), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB (I./E./), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II./B./) sowie des Gebrauchs fremder Ausweise nach §§ 12 zweiter Fall, 231 Abs 1 StGB (II./C./) schuldig erkannt. [1] Soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde relevant, wurde mit dem angefochtenen Urteil * B* des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach Paragraphen 146, 147, Absatz eins, Ziffer eins, erster und vierter Fall und Absatz 2, 148, zweiter Fall und 15 StGB (römisch eins./A./ und römisch zwei./A./) und mehrerer Vergehen (zu römisch eins./D./ und römisch zwei./B./ je eines Vergehens) der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach Paragraphen 223, Absatz 2,, 224 StGB (römisch eins./B./), der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB (römisch eins./C./), der Datenfälschung nach Paragraph 225 a, StGB (römisch eins./D./), der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz eins, StGB (römisch eins./E./), der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 229, Absatz eins, StGB (römisch zwei./B./) sowie des Gebrauchs fremder Ausweise nach Paragraphen 12, zweiter Fall, 231 Absatz eins, StGB (römisch zwei./C./) schuldig erkannt.
[2] Danach hat er in T* und andernorts
I./A./ und II./A./ mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung schweren Betrugs längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen, zu II./A./ im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem Mitangeklagten S* U*, Verfügungsberechtigte nachgenannter Unternehmen durch Täuschung über seine Identität (I./A./) und jene des S* U* sowie über ihre (Rück-)Zahlungswilligkeit und (Rück-)Zahlungsfähigkeit unter Benützung falscher Urkunden und (zu I./A./) falscher Daten zu nachgenannten Handlungen verleitet oder zu verleiten versucht, wodurch die Unternehmen in einem 5.000 Euro übersteigenden Betrag am Vermögen geschädigt wurden oder werden sollten, und zwarrömisch eins./A./ und römisch zwei./A./ mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung schweren Betrugs längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen, zu römisch zwei./A./ im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem Mitangeklagten S* U*, Verfügungsberechtigte nachgenannter Unternehmen durch Täuschung über seine Identität (römisch eins./A./) und jene des S* U* sowie über ihre (Rück-)Zahlungswilligkeit und (Rück-)Zahlungsfähigkeit unter Benützung falscher Urkunden und (zu römisch eins./A./) falscher Daten zu nachgenannten Handlungen verleitet oder zu verleiten versucht, wodurch die Unternehmen in einem 5.000 Euro übersteigenden Betrag am Vermögen geschädigt wurden oder werden sollten, und zwar
I./A./1./ von 14. bis 22. Jänner 2020 durch Ausgabe als „* T*“ Angestellte der S* Bank unter Übermittlung eines gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweises, einer gefälschten Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L*, einer gefälschten Meldebestätigung der Marktgemeinde G* und dreier gefälschter Gehaltsabrechnungen der H* GmbH für die Monate Oktober, November und Dezember 2019 per E-Mail zur Gewährung eines Kredits über zumindest 19.200 Euro für den Ankauf eines PKW V* beim Unternehmen C* e.U., wobei es weder zur Kreditgewährung noch zum Abschluss des Kaufvertrags oder zur Fahrzeugübergabe kam (US 15);römisch eins./A./1./ von 14. bis 22. Jänner 2020 durch Ausgabe als „* T*“ Angestellte der S* Bank unter Übermittlung eines gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweises, einer gefälschten Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L*, einer gefälschten Meldebestätigung der Marktgemeinde G* und dreier gefälschter Gehaltsabrechnungen der H* GmbH für die Monate Oktober, November und Dezember 2019 per E-Mail zur Gewährung eines Kredits über zumindest 19.200 Euro für den Ankauf eines PKW V* beim Unternehmen C* e.U., wobei es weder zur Kreditgewährung noch zum Abschluss des Kaufvertrags oder zur Fahrzeugübergabe kam (US 15);
I./A./2./ von 15. bis 16. Jänner 2020 durch Ausgabe als „* T*“ Angestellte der e* GmbH unter Übermittlung eines gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweises, einer gefälschten Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L*, einer gefälschten Meldebestätigung der Marktgemeinde G*, dreier gefälschter Gehaltsabrechnungen der H* GmbH für die Monate Oktober, November und Dezember 2019 und einer von ihm mit „* T*“ unterfertigten Selbstauskunft per E-Mail zum Abschluss eines Leasingvertrags betreffend einen PKW M* und zur Zahlung des Kaufpreises von 24.900 Euro an das Autohaus P*, wobei keine Finanzierungszusage erteilt wurde (US 16);römisch eins./A./2./ von 15. bis 16. Jänner 2020 durch Ausgabe als „* T*“ Angestellte der e* GmbH unter Übermittlung eines gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweises, einer gefälschten Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L*, einer gefälschten Meldebestätigung der Marktgemeinde G*, dreier gefälschter Gehaltsabrechnungen der H* GmbH für die Monate Oktober, November und Dezember 2019 und einer von ihm mit „* T*“ unterfertigten Selbstauskunft per E-Mail zum Abschluss eines Leasingvertrags betreffend einen PKW M* und zur Zahlung des Kaufpreises von 24.900 Euro an das Autohaus P*, wobei keine Finanzierungszusage erteilt wurde (US 16);
I./A./3./ von 17. bis 23. Jänner 2020 durch Ausgabe als „* T*“ Angestellte der B* AG unter Übermittlung eines gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweises, einer gefälschten Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L*, einer gefälschten Meldebestätigung der Marktgemeinde G*, dreier gefälschter Gehaltsabrechnungen der H* GmbH für die Monate Oktober, November und Dezember 2019 per E-Mail und durch Unterfertigung des Kreditvertrags mit dem Namen „* T*“ zur Gewährung eines Kredits über 13.990 Euro für den Ankauf eines PKW A* bei der L* GmbH;römisch eins./A./3./ von 17. bis 23. Jänner 2020 durch Ausgabe als „* T*“ Angestellte der B* AG unter Übermittlung eines gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweises, einer gefälschten Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L*, einer gefälschten Meldebestätigung der Marktgemeinde G*, dreier gefälschter Gehaltsabrechnungen der H* GmbH für die Monate Oktober, November und Dezember 2019 per E-Mail und durch Unterfertigung des Kreditvertrags mit dem Namen „* T*“ zur Gewährung eines Kredits über 13.990 Euro für den Ankauf eines PKW A* bei der L* GmbH;
II./A./1./ am 20. September 2019 * K* und Verfügungsberechtigte der e* GmbH unter Verwendung dreier verfälschter Lohnzettel der P* GmbH und eines gefälschten Versicherungsdatenauszugs der österreichischen Sozialversicherung zum Nachweis der Bonität sowie einer gefälschten Meldebestätigung der Stadtgemeinde A* und einer Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L* vom 24. Dezember 2016 jeweils lautend auf * I* zur Einräumung eines Kredits über 18.997 Euro zur Finanzierung des Ankaufs und Ausfolgung eines PKW A* bei der K* KG;römisch zwei./A./1./ am 20. September 2019 * K* und Verfügungsberechtigte der e* GmbH unter Verwendung dreier verfälschter Lohnzettel der P* GmbH und eines gefälschten Versicherungsdatenauszugs der österreichischen Sozialversicherung zum Nachweis der Bonität sowie einer gefälschten Meldebestätigung der Stadtgemeinde A* und einer Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L* vom 24. Dezember 2016 jeweils lautend auf * I* zur Einräumung eines Kredits über 18.997 Euro zur Finanzierung des Ankaufs und Ausfolgung eines PKW A* bei der K* KG;
II./A./2./ am 25. September 2019 * S* und Verfügungsberechtigte der S* Bank unter Verwendung dreier verfälschter Lohnzettel der P* GmbH und eines gefälschten Versicherungsdatenauszugs der österreichischen Sozialversicherung zum Nachweis der Bonität sowie einer gefälschten Meldebestätigung der Stadtgemeinde A* und einer Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L* vom 24. Dezember 2016 jeweils lautend auf * I* zur Einräumung eines Kredits über 15.990 Euro zur Finanzierung des Ankaufs und Ausfolgung eines PKW V* bei der S* GmbH;römisch zwei./A./2./ am 25. September 2019 * S* und Verfügungsberechtigte der S* Bank unter Verwendung dreier verfälschter Lohnzettel der P* GmbH und eines gefälschten Versicherungsdatenauszugs der österreichischen Sozialversicherung zum Nachweis der Bonität sowie einer gefälschten Meldebestätigung der Stadtgemeinde A* und einer Anmeldebescheinigung der Bezirkshauptmannschaft L* vom 24. Dezember 2016 jeweils lautend auf * I* zur Einräumung eines Kredits über 15.990 Euro zur Finanzierung des Ankaufs und Ausfolgung eines PKW V* bei der S* GmbH;
II./A./3./ am 23. Juli 2019 Mitarbeiter der Unternehmen X* und C* unter „Verwendung eines durch S* U* unterfertigten, auf A* U* lautenden Kaufvertrags“ (vgl aber RIS-Justiz RS0103663, RS0094405) zur Finanzierung des Ankaufs einer Wohnlandschaft im Gesamtwert von 2.049 Euro und Ausfolgung derselben am 6. August 2019;römisch zwei./A./3./ am 23. Juli 2019 Mitarbeiter der Unternehmen X* und C* unter „Verwendung eines durch S* U* unterfertigten, auf A* U* lautenden Kaufvertrags“ vergleiche aber RIS-Justiz RS0103663, RS0094405) zur Finanzierung des Ankaufs einer Wohnlandschaft im Gesamtwert von 2.049 Euro und Ausfolgung derselben am 6. August 2019;
I./B./ eine falsche ausländische öffentliche Urkunde, die durch Gesetz inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt ist, nämlich einen gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweis, im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht, und zwarrömisch eins./B./ eine falsche ausländische öffentliche Urkunde, die durch Gesetz inländischen öffentlichen Urkunden gleichgestellt ist, nämlich einen gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweis, im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht, und zwar
1./ am 7. Jänner 2020 durch Vorlage dem * St*;
2./ am 13. Jänner 2020 durch Vorlage bei der Eröffnung eines Kontos bei der Sp*;
I./C./ falsche Urkunden im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht, und zwarrömisch eins./C./ falsche Urkunden im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht, und zwar
1./ am 7. Jänner 2020 dadurch, dass er S* eine gefälschte Meldebestätigung der Stadtgemeinde A* und eine gefälschte Gehaltsabrechnung der H* GmbH vorlegte;
2./ am 9. Jänner 2020 „dadurch, dass er den mit Ing. * St* geschlossenen Mietvertrag mit '* T*' unterfertigte“;
3./ am 13. Jänner 2020 „dadurch, dass er den Kontoeröffnungsvertrag mit der Sp* mit '* T*“ unterfertigte“;
4./ am 13. Jänner 2020 „dadurch, dass er eine Überweisung von 250 Euro an St* mittels einer mit '* T*' unterfertigten“ Zahlungsanweisung vornahm (US 14);
I./D./ vor dem 3. Jänner 2020 dadurch, dass er beim Mobilfunkbetreiber H* per Internet die Telefonnummer * unter Angabe des Namens „* T*“ und unter Übermittlung des gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweises registrieren ließ, durch Eingabe von Daten falsche Daten mit dem Vorsatz hergestellt, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden;römisch eins./D./ vor dem 3. Jänner 2020 dadurch, dass er beim Mobilfunkbetreiber H* per Internet die Telefonnummer * unter Angabe des Namens „* T*“ und unter Übermittlung des gefälschten, auf „* T*“ lautenden slowenischen Personalausweises registrieren ließ, durch Eingabe von Daten falsche Daten mit dem Vorsatz hergestellt, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden;
I./E./ am 9. Februar 2020 dadurch, dass er einen Kaufvertrag zwischen „* T*“ und dem Unternehmen A* S.P. über den PKW A* (I./A./3./) und eine von „* T*“ dem Unternehmen A* S.P. erteilte Vollmacht zur An- und Abmeldung des Fahrzeugs mit dem Namen „* T*“ unterfertigte, falsche Urkunden mit dem Vorsatz hergestellt, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden;römisch eins./E./ am 9. Februar 2020 dadurch, dass er einen Kaufvertrag zwischen „* T*“ und dem Unternehmen A* S.P. über den PKW A* (römisch eins./A./3./) und eine von „* T*“ dem Unternehmen A* S.P. erteilte Vollmacht zur An- und Abmeldung des Fahrzeugs mit dem Namen „* T*“ unterfertigte, falsche Urkunden mit dem Vorsatz hergestellt, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werden;
II./B./ ab Sommer 2019 bis zuletzt im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit S* U* eine Urkunde, über die sie nicht verfügen durften, mit dem Vorsatz unterdrückt, zu verhindern, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, und zwar den slowenischen Personalausweis von * I* mit der Nr *;römisch zwei./B./ ab Sommer 2019 bis zuletzt im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit S* U* eine Urkunde, über die sie nicht verfügen durften, mit dem Vorsatz unterdrückt, zu verhindern, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, und zwar den slowenischen Personalausweis von * I* mit der Nr *;
II./C./ S* U* dazu bestimmt, den zu II./B./ genannten Personalausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, im Rechtsverkehr zu gebrauchen, als wäre er für ihn ausgestellt, und zwarrömisch zwei./C./ S* U* dazu bestimmt, den zu römisch zwei./B./ genannten Personalausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, im Rechtsverkehr zu gebrauchen, als wäre er für ihn ausgestellt, und zwar
1./ am 29. August 2019 zur Unterfertigung eines Mietvertrags;
2./ am 3. September 2019 zur Eröffnung eines Bankkontos bei der BA*;
3./ am 3. September 2019 zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes.