Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mehmet Ö***** des teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs begangenen Verbrechens nach §§ 28 Abs 2 zweiter (richtig: zweiter, dritter und vierter) Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG und 15 StGB schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mehmet Ö***** des teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs begangenen Verbrechens nach Paragraphen 28, Absatz 2, zweiter (richtig: zweiter, dritter und vierter) Fall, Absatz 3, erster Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG und 15 StGB schuldig erkannt.
Darnach hat er in Salzburg und anderen Orten den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge jeweils von Deutschland nach Österreich eingeführt und in der Folge hier in Verkehr gesetzt, wobei es teilweise beim Versuch geblieben ist und er die Taten in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und in Beziehung auf ein Suchtgift begangen hat, dessen Menge zumindest das Fünfundzwanzigfache der Grenzmenge ausmacht, und zwar
(1) im Mai 2001 durch Einfuhr von 600 Stück Ecstasy-Tabletten aus Deutschland nach Österreich, nämlich nach Salzburg, und nachfolgenden Verkauf in fünf detailliert angeführten Fällen (a bis e),
(2) im Juni 2001 durch Einfuhr von 1000 Stück Ecstasy-Tabletten aus Deutschland nach Österreich, nämlich nach Salzburg, und nachfolgenden Verkauf in fünf detailliert angeführten Fällen (a bis e),
(3) im Juli 2001 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Ivan L***** durch Einfuhr von ca 2000 bis 3000 Stück Ecstasy-Tabletten und 2000 Gramm Cannabisharz aus Deutschland nach Österreich, nämlich nach Salzburg, und nachfolgenden Verkauf in vier detailliert angeführten Fällen (a bis d),
(4) im August/Anfang September 2001 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Ivan L***** und einer nicht näher bekannten Person mit dem Vornamen "Toni" aus Linz durch Einfuhr von ca 2000 Stück Ecstasy-Tabletten, 4000 Gramm Cannabisharz, 200 Gramm Speed und 100 Gramm Kokain aus Deutschland nach Österreich, nämlich nach Salzburg, und nachfolgenden Verkauf in fünf detailliert angeführten Fällen (a bis e) und
(5) am 14./15. (lt US 8: auch 18.) Oktober 2001 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten "Toni" N. und einer nicht näher bekannten Person mit dem Vornamen "Milat" durch Einfuhr von ca 2000 Stück Ecstasy-Tabletten und ca 7000 Gramm Cannabisharz aus Deutschland nach Österreich, nämlich nach Salzburg, und nachfolgenden Verkauf in drei detailliert angeführten Fällen (a bis c), wobei es hinsichtlich des Inverkehrsetzens von ca "1000" (richtig: 100 [US 8 und 11]) Stück Ecstasy-Tabletten und ca 1000 Gramm Cannabisharz (c) beim Versuch geblieben ist.