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Entscheidung 14 Os 71/17y×

Entscheidung 14 Os 71/17y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0092113 Rechtssatz 14.09.1989Strafrecht
Das Verbrechen des Totschlags nach § 76 StGB unterscheidet sich von dem des Mordes nach § 75 StGB ausschließlich durch die besondere Gemütsbeschaffenheit des Täters zur Tatzeit. Demnach stellt der Totschlag nach § 76 StGB eine privilegierte Form der sonst a …
RS0099954 Rechtssatz 12.09.1990Strafrecht
Sämtliche Anwendungsfälle des § 281 Abs 1 Z 11 StPO stellen nicht darauf ab, ob eine Unrechtsfolge im konkreten Fall unvertretbar oder unangemessen ist (insoweit kommt nur die Anfechtung im Weg der Berufung in Frage), sondern vielmehr darauf, ob dem Erstger …
RS0101020 Rechtssatz 03.10.1957Strafrecht
Die Antwort der Geschwornen ist undeutlich, wenn sie mehrere Deutungen zulässt und daher nicht klar erkennen lässt, welchen Sinn ihr die Geschwornen beigelegt haben, und sie ist unvollständig, wenn die Geschwornen eine Frage unberechtigter Weise nicht beant …
RS0116960 Rechtssatz 16.10.2002Strafrecht
Ein Sachverhaltssubstrat begründet Nichtigkeit nach Z 11 zweiter Fall nur, wenn es offenbar unrichtig als entscheidend für die Anwendung oder Nichtanwendung einer Rechtsvorschrift der Strafbemessung (= der Ermessensentscheidung) beurteilt wurde und solchera …
RS0117447 Rechtssatz 27.03.2003Strafrecht
Gesetzeskonforme Ausführung einer Fragenrüge verlangt vom Beschwerdeführer deutliche und bestimmte Bezeichnung der vermissten Fragen und jenes Sachverhaltes, auf den die Rechtsbegriffe der §§ 312 ff StPO abstellen, also zum Beispiel des eine Eventualfrage o …
RS0120766 Rechtssatz 11.05.2006Strafrecht
Beruft sich der Angeklagte beim Vorwurf der unterlassenen Aufnahme einer Zusatzfrage in den Fragenkatalog oder eines zusätzlichen Straflosigkeitsgrundes in diese auf ein in der Hauptverhandlung vorgekommenes Beweisergebnis (Tatsachenvorbringen im Sinn des § …