Gründe:
[1] Am 13. Februar 2026 erhob die Staatsanwaltschaft Innsbruck, AZ 84 BAZ 169/26s, beim Bezirksgericht Salzburg, AZ 27 U 36/26d, gegen * O* Strafantrag wegen eines in S* verwirklichten, als Vergehen des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB beurteilten Verhaltens (ON 4 der Akten des Bezirksgerichts Salzburg). Am 13. Februar 2026 erhob die Staatsanwaltschaft Innsbruck, AZ 84 BAZ 169/26s, beim Bezirksgericht Salzburg, AZ 27 U 36/26d, gegen * O* Strafantrag wegen eines in S* verwirklichten, als Vergehen des Diebstahls nach Paragraphen 15, 127, StGB beurteilten Verhaltens (ON 4 der Akten des Bezirksgerichts Salzburg).
[2] Mit nachfolgend beim Landesgericht für Strafsachen Wien, AZ 42 Hv 26/26p, eingebrachtem Strafantrag vom 16. Februar 2026, AZ 31 St 42/26h, legte die Staatsanwaltschaft Wien O* eine in W* begangene, als Vergehen des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 15, 127, 130 Abs 1 erster Fall StGB beurteilte Tat zur Last (ON 10 der Akten [vormals des Landesgerichts für Strafsachen Wien, nunmehr] des Bezirksgerichts Favoriten). Mit nachfolgend beim Landesgericht für Strafsachen Wien, AZ 42 Hv 26/26p, eingebrachtem Strafantrag vom 16. Februar 2026, AZ 31 St 42/26h, legte die Staatsanwaltschaft Wien O* eine in W* begangene, als Vergehen des gewerbsmäßigen Diebstahls nach Paragraphen 15, 127, 130, Absatz eins, erster Fall StGB beurteilte Tat zur Last (ON 10 der Akten [vormals des Landesgerichts für Strafsachen Wien, nunmehr] des Bezirksgerichts Favoriten).
[3] Am 17. Februar 2026 ordnete das Landesgericht für Strafsachen Wien die Hauptverhandlung an und verständigte das Bezirksgericht Salzburg, damit dieses eine allfällige Abtretung seines Verfahrens prüfe (ON 12 der Akten des Bezirksgerichts Favoriten). Letzteres Gericht verfügte anschließend seinerseits die Anordnung der Hauptverhandlung und die Abtretung seines Verfahrens an das Landesgericht für Strafsachen Wien zur gemeinsamen Führung nach § 37 Abs 3 StPO (ON 1.5 der Akten des Bezirksgerichts Salzburg). Am 17. Februar 2026 ordnete das Landesgericht für Strafsachen Wien die Hauptverhandlung an und verständigte das Bezirksgericht Salzburg, damit dieses eine allfällige Abtretung seines Verfahrens prüfe (ON 12 der Akten des Bezirksgerichts Favoriten). Letzteres Gericht verfügte anschließend seinerseits die Anordnung der Hauptverhandlung und die Abtretung seines Verfahrens an das Landesgericht für Strafsachen Wien zur gemeinsamen Führung nach Paragraph 37, Absatz 3, StPO (ON 1.5 der Akten des Bezirksgerichts Salzburg).
[4] Am selben Tag teilte die Staatsanwaltschaft Wien dem Landesgericht für Strafsachen Wien per Verfügung mit, dass sie aufgrund eines nachträglichen Polizeiberichts doch nicht mehr von gewerbsmäßiger Tatbegehung ausgehe. Daraufhin beraumte das Landesgericht für Strafsachen Wien die Hauptverhandlung wieder ab und verfügte die Abtretung des Verfahrens an das Bezirksgericht Favoriten mit der Begründung, es liege nur noch ein Verdacht in Richtung eines einfachen Diebstahls vor, wofür das Landesgericht sachlich unzuständig sei; der Angeklagte solle sich nicht vor einem höheren als dem nach der Verdachtslage zuständigen Gericht verantworten müssen (ON 1.7, ON 1.9 der Akten des Bezirksgerichts Favoriten). Davon verständigte es auch das Bezirksgericht Salzburg (ON 7.2 der Akten des Bezirksgerichts Salzburg).
[5] Am 19. Februar 2026 verfügten das – mittlerweile mit dem vom Landesgericht abgetretenen Verfahren befasste – Bezirksgericht Favoriten, AZ 23 U 13/26p, und das Bezirksgericht Salzburg, AZ 27 U 36/26d, wechselseitig die Abtretung ihrer Verfahren an das jeweils andere Bezirksgericht zur Verbindung nach § 37 Abs 3 StPO (ON 1.11 der Akten des Bezirksgerichts Favoriten; ON 1.6 der Akten des Bezirksgerichts Salzburg). Am 19. Februar 2026 verfügten das – mittlerweile mit dem vom Landesgericht abgetretenen Verfahren befasste – Bezirksgericht Favoriten, AZ 23 U 13/26p, und das Bezirksgericht Salzburg, AZ 27 U 36/26d, wechselseitig die Abtretung ihrer Verfahren an das jeweils andere Bezirksgericht zur Verbindung nach Paragraph 37, Absatz 3, StPO (ON 1.11 der Akten des Bezirksgerichts Favoriten; ON 1.6 der Akten des Bezirksgerichts Salzburg).