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Entscheidung 15 Os 115/95×

Entscheidung 15 Os 115/95

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

15Os115/95

Entscheidungsdatum

31.08.1995

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 31.August 1995 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Reisenleitner als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kuch, Mag.Strieder, Dr.Rouschal und Dr.Schmucker als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag.Eckert als Schriftführer, in der Strafsache gegen Abdel Mohaymen E***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, 148, 2.Fall und 15 StGB, AZ 2 d römisch fünf r 1251/94-Hv 6193/94 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 1.Juni 1995, GZ 15 Os 60,61/95-6, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Mit Beschluß vom 1.Juni 1995, GZ 15 Os 60,61/95-6, wies der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde des (damals in Untersuchungshaft einsitzenden) Angeklagten Abdel Mohaymen E***** teils als offenbar unbegründet, teils als nicht gesetzmäßig ausgeführt bei einer nichtöffentlichen Beratung zurück und übermittelte die Akten zur Entscheidung über die Berufung und die Beschwerde des Angeklagten dem Oberlandesgericht Wien.

Mit der vorliegenden "Beschwerde" bekämpft der Einschreiter den vorbezeichneten Zurückweisungsbeschluß.

Gemäß Artikel 92, Absatz eins, B-VG ist der Oberste Gerichtshof oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen, weshalb gegen seine Entscheidungen kein Rechtsmittel zulässig ist.

Die Beschwerde war demnach als unzulässig zurückzuweisen.

Anmerkung

E39843 15D01155

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:0150OS00115.95.0831.000

Dokumentnummer

JJT_19950831_OGH0002_0150OS00115_9500000_000

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