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Entscheidung 15 Os 25/04×

Entscheidung 15 Os 25/04

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

15Os25/04

Entscheidungsdatum

18.03.2004

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 18. März 2004 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker, Dr. Zehetner, Dr. Danek und Dr. Kirchbacher als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Loewe als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Mario Z***** und einen anderen Angeklagten wegen der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, (vierter Fall) und Absatz 3, erster Fall SMG und weiterer strafbarer Handlungen über die Berufung des Verurteilten Oliver R***** gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgericht vom 11. Februar 2004, AZ 6 Bs 33/04, nach Einsichtnahme durch die Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

Spruch

Die als "Einspruch" bezeichnete Berufung wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Berufung der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Strafe gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 30. Oktober 2003, GZ 35 Hv 156/03s-102a, mit welchem Oliver R***** der Verbrechen nach Paragraphen 28, Absatz 2, (vierter Fall) und Absatz 3, erster Fall SMG und weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und nach Paragraph 28, Absatz 3, erster Satz SMG zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, Folge und erhöhte die Freiheitsstrafe auf dreieinhalb Jahre.

Rechtliche Beurteilung

Die dagegen gerichtete, als "Einspruch" bezeichnete Berufung ist unzulässig, weil gegen Berufungsentscheidungen des Gerichtshofes zweiter Instanz kein Rechtsmittel zulässig ist.

Anmerkung

E72670 15Os25.04

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:0150OS00025.04.0318.000

Dokumentnummer

JJT_20040318_OGH0002_0150OS00025_0400000_000