Gründe:
Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch sowie einen Teilfreispruch des Senad J***** enthält, wurde Damir T***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz und § 15 StGB schuldig erkannt.Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch sowie einen Teilfreispruch des Senad J***** enthält, wurde Damir T***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, 128, Absatz eins, Ziffer 4, 129, Ziffer eins, 130, zweiter Satz und Paragraph 15, StGB schuldig erkannt.
Danach hat er in Wien und anderen Orten, teilweise in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Mittätern, gewerbsmäßig Nachgenannten fremde bewegliche Sachen durch Einbruch in ein Gebäude mit dem Vorsatz, sich durch die Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, nämlich I./ Berechtigten der Firma P***** durch gewaltsames Eindringen in deren FilialenDanach hat er in Wien und anderen Orten, teilweise in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Mittätern, gewerbsmäßig Nachgenannten fremde bewegliche Sachen durch Einbruch in ein Gebäude mit dem Vorsatz, sich durch die Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, nämlich römisch eins./ Berechtigten der Firma P***** durch gewaltsames Eindringen in deren Filialen
A./ weggenommen, und zwar am 1. und 15. Oktober 2005 in drei im Urteil näher beschriebenen Fällen Bargeld, Ladebons, Digitalkameras und Gutscheine im Gesamtwert von rund 45.000 Euro,
B./ wegzunehmen versucht, und zwar von 1. bis 29. Oktober 2005 in zehn im Urteil näher genannten Fällen,
II./ in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Senad J***** und anderen Tätern am 5. Juni 2006 Berechtigten der Firma P***** durch gewaltsames Eindringen in eine Filiale durch Aufbrechen eines Bürofensters und Aufreißen eines Standtresors Bargeld und Gutscheine im Wert von 21.582,50 Euro weggenommen.römisch zwei./ in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Senad J***** und anderen Tätern am 5. Juni 2006 Berechtigten der Firma P***** durch gewaltsames Eindringen in eine Filiale durch Aufbrechen eines Bürofensters und Aufreißen eines Standtresors Bargeld und Gutscheine im Wert von 21.582,50 Euro weggenommen.